Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung von Versicherungsmissbrauch, Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: besserberater.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.care-concept.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur RisikobeurteilungRisiko- beurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Ver- sicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantwortenbe- antworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Versicherungswirt- schaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: mediacenter.tui-info.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts eines Sachverhaltes oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Versicherungswirtschaft

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Samples: www.zist.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Versicherungs- wirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen jewei- ligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen Vor- aussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.concret.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens Leistungsfalles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu * * * beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Versicherungswirt- schaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zentrale HinweissystemeHinweis- systeme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.uksh.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags Antrags/einer Anmeldung bzw. einer Angebotsanforderung und der Annahme- erklärung/Anmeldung oder eines Schadens Schadens- bzw. Versicherungsfalles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) und beim PKV-Verband (Verband der privaten Krankenversicherung e. V.) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung erfolgt Nutzung erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.concret.de

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinde- rung Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, Anfragen Versicherungsmissbrauch Anfra- gen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende entspre- chende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung Privaten Krankenversiche- rung (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nut- zung Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Samples: www.cts-mobile.de