ZIEL GESUND AUFWACHSEN Musterklauseln

ZIEL GESUND AUFWACHSEN. 3.1.1 ZIELGRUPPEN: WERDENDE UND JUNGE FAMILIEN, KINDER, JUGENDLICHE, AUSZUBILDENDE UND STUDIERENDE
ZIEL GESUND AUFWACHSEN. Vgl. Übersicht zum Ziel Gesund aufwachsen: Zielgruppen, Handlungsfelder, Beiträge der Mit- gliedsorganisatio- nen der NPK-Xxxxxx und zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen in Anhang 1. Länder und Kommunen im Rahmen ihrer Verantwor- tung für Infrastruktur, Raumplanung und den Öffent- lichen Gesundheitsdienst sowie auch in ihrer Rolle als Einrichtungsträger gestalten maßgeblich die Ent- wicklung eines förderlichen Umfeldes für ein gesun- des und sicheres Aufwachsen. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, für die Sicherheit und Gesundheit der Zielgruppen in den Lebenswelten zu sorgen. Die Xxxxxx der NPK sehen einen besonderen Bedarf bei der Unterstützung werdender und junger Familien durch die Xxxxxx der Jugendhilfe, der Ermöglichung ausreichender Bewegung und gesunder Verpflegung in Schulen und Kitas sowie bei der Resilienzförde- rung, Raumgestaltung und Gewaltprävention. Diese Aufgaben betreffen die kommunale Daseinsvorsorge, die Gesetzgebung (z. B. Verankerung der Präven- tion und Gesundheitsförderung in den Schul- und Kita-Gesetzen), die Bildungs- und Lehrplangestaltung (z. X. Xxxxxxxxxx, Gesundheitskompetenz) und die Haushaltspolitik (z. B. Bereitstellung ausreichender Ressourcen für gesunde Schul- und Kita-Verpflegung). Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung tragen zur Umsetzung des Ziels Gesund aufwachsen durch folgende Leistungen/Aktivitäten bei: – Bedarfsermittlung (z. B. Befragungen von Zielgrup- pen) und Zielentwicklung im Setting – Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltun- gen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen und entsprechendem Strukturaufbau – Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multipli- katoren in Prävention und Gesundheitsförderung – Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen – Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung – Öffentlichkeitsarbeit – Förderung von Vernetzungsprozessen – Aktive Mitwirkung in kommunalen Gremien zur Gesundheitsförderung mit allen verantwortlichen Partnern (Lebensweltbezogenes Gesundheitsförde- rungsziel der GKV) Inhaltlich können die Maßnahmen auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: – Bewegungsförderung – Förderung gesunder Ernährung – Stärkung psychischer Ressourcen – Stressreduktion/Entspannung – Förderung eines gesundheitsgerechten Umgangs miteinander/Gewaltprävention – Prävention von Suchtmittelkonsum – Gesundheitsbezogene Elternkompetenzen – Förderung der Inanspruchnahme empfohlener Schutzimpfungen – weitere Themen nach Bedarf der Zielgruppe,...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.