Fachforum „Gesund im Betrieb“ Musterklauseln

Fachforum „Gesund im Betrieb“. Im Fachforum „Gesund im Betrieb“ arbeiten die Akteure gemeinsam daran, die Arbeitswelt gesundheitsförderlich zu gestalten. Dabei geht es darum, in Abstimmung mit den Erfordernissen des Arbeitsschutzes zielgerichtete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu realisieren. Ziel dabei ist es, zunächst ein möglichst menschengerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen und gleichzeitig die Beschäftigten und Auszubildenden dazu zu befähigen, sich gesundheitsgerecht zu verhalten. Insbesondere im Hinblick auf steigende Zahlen psychischer Erkrankungen und neue Belastungsprofile beispielsweise durch Arbeit im Homeoffice, trägt betriebliche Gesundheitsförderung dazu bei, Beschäftige und Auszubildende zu einem gesünderen Arbeiten zu befähigen. Daneben bieten Präventionsmaßnahmen im Betrieb die Chance auch Personen zu adressieren, die über andere Wege nur schwer zu erreichen sind. Von daher sollten insbesondere in Branchen bei den Präventionsinitiativen in den Fokus genommen werden, in denen einerseits viele Beschäftigte kein hohes Qualifikationsniveau haben und in denen andererseits teils sehr belastende Arbeitsbedingungen herrschen. Die gemeinsamen Aktivitäten richten sich grundsätzlich an alle Beschäftigten und Auszubildenden sowie an die Betriebe, die entsprechende Maßnahmen adressaten- und belastungsgerecht entwickeln bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufbauen wollen. Dazu arbeiten neben den Beteiligten der LRV auch Akteure und Organisationen aus dem Bereich der Arbeitswelt mit. Dies sind in erster Linie Betriebe und Verbände, sowie betriebliche Interessenvertretungen und Gewerkschaften. Je nach Ausrichtung der jeweiligen Aktivität sollten weitere Kooperationspartner hinzugezogen werden, z.B. die staatlichen Arbeitsschutzbehörden bzw. betriebliche Beratungsstellen und regionale BGF- Koordinierungsstelle.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.