Kranken- und Unfallversicherung Musterklauseln

Kranken- und Unfallversicherung. Personen die nicht im Angestelltenverhältnis stehen, müssen bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert sein, damit die Grunddeckung bei Krankheit und Unfall gegeben ist.
Kranken- und Unfallversicherung. 116 Geschlossene Bestände
Kranken- und Unfallversicherung. Die bestehenden Kranken- und Unfallversicherungen (insbesondere Grundversicherung nach KVG) sind von der Bewohnerin / dem Bewohner weiterzuführen. Die Institution empfiehlt der Bewohnerin / dem Bewohner die Notwendigkeit von allenfalls bestehenden Zusatzversicherungen sorgfältig zu prüfen.
Kranken- und Unfallversicherung. Die Mitarbeitenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Be- rufsunfall und – soweit sie das gesetzliche Mindestpensum von acht Arbeitsstun- den pro Woche (Stand 2009) erreichen – Nichtberufsunfall versichert. Die Prä- mien werden von der Gemeinde übernommen. Der Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung ist Sache der Mitarbei- tenden.
Kranken- und Unfallversicherung. Nationale Kranken-­‐ und Unfallversicherung
Kranken- und Unfallversicherung. Nationale Kranken- und Unfallversicherung Wer plant, länger als ein Jahr in Japan zu leben, muss sich obligatorisch gegen Krankheit versichern. Firmen mit mehr als fünf Angestellten haben in der Regel eine Employee Health Insurance (Betriebskrankenkasse). Alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen der staatlichen National Health Insurance NHI (Krankenversicherung) beitreten, auch ausländische Studierende. Die Prämien sind einkommensabhängig. Im Krankheitsfall müssen 10-30 % der Behandlungskosten selbst getragen werden. Personen zwischen 40 und 64 Jahren müssen parallel dazu eine Long-term Care Insurance (Langzeit-Pflegeversicherung) bezahlen.
Kranken- und Unfallversicherung. Reiseversicherung
Kranken- und Unfallversicherung. Nationale Kranken-­‐ und Unfallversicherung Private Kranken-­‐ und Unfallversicherung
Kranken- und Unfallversicherung. Personen, die in einem EU/EFTA-Staat erwerbstätig sind, sowie die nichterwerbstätigen Familienmitglieder sind grundsätzlich im Erwerbsstaat obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert.
Kranken- und Unfallversicherung