Common use of Zinstagequotient Clause in Contracts

Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags Zins- betrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum" Zinsberechnungs- zeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 3 0 Tagen zu ermitteln ermit- teln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines e i- nes Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums Zinsberechnungszei t- raums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).. § 4 ZAHLUNGEN

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (BB ) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).. § 4 ZAHLUNGEN

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum" Zinsbe- rechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende enthalte n- de Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats FebruarFebr uar, in welchem wel- chem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "ZinsberechnungszeitraumZinsbe- rechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende enthalten- de Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem wel- chem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum" Zinsbe- rechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende enthalten- de Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem we l- chem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum" Zinsbe- rechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen Ta- gen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende ent- haltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln behan- deln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (BB ) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).

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Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags Zins- betrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "ZinsberechnungszeitraumZinsberechnungs- zeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ermi t- teln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines ei- nes Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums Zinsberechnungszei t- raums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).. § 4 ZAHLUNGEN

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