Zinstagequotient. Zinsperiode Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zinszahlungstag(e) Zinszahlungstag (1): Fünfter Bewertungstag (1) (5.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (2): Fünfter Bewertungstag (2) (5.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Verzinsungsbeginn 3. August 2023 Definitionen im Hinblick auf das Barriere-Ereignis finden sich oben in den Produktspezifischen Bestimmungen. Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin Nicht anwendbar Mindesthandelsgröße Zulässige Handelsgröße Ein (1) Wertpapier Nicht anwendbar Berechnungsstelle Goldman Sachs International, Xxxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Hauptprogrammstelle Goldman Sachs Bank Europe SE, Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0- 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Fiskalstelle Nicht anwendbar Registerstelle Nicht anwendbar Weitere(r) Beauftragte(r) Nicht anwendbar Webseite xxx.xx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx Wertpapierbörse Nicht anwendbar Wertpapiere Deutsche Wertpapiere Maßgebliches Recht Deutsches Recht Nicht anwendbar Einzelindex oder Indexkorb Einzelindex Name des Index/Namen der Indizes EURO STOXX 50® Index (Price EUR) (Reuters Code: .STOXX50E) (der "Index" oder der "Basiswert") Börse(n) Alle Börsen, an welchen die Indexbestandteile gelistet sind Verbundene Börse(n) Alle Börsen Optionsbörse Verbundene Börse(n) Berechnungstag Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Berechnungsstunden Nicht anwendbar Index-Sponsor STOXX Limited Kursreferenz Der offizielle Schlusskurs des Index wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Bewertungszeitpunkt Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Vorgesehene(r) Stichtag(e) Finaler Bewertungstag, Bewertungstage, Anfänglicher Bestimmungen für Indexbezogene Derivatekontrakte Einzelindex und Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Höchstzahl an Unterbrechungstagen Nicht anwendbar Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 1.1 angegeben Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Keine Anpassung Nicht anwendbar Einzelindex und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag, aber Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag und Gemeinsamer Unterbrechungstag) Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausweich-Bewertungstag Nicht anwendbar Gesetzesänderung Anwendbar Hedging-Störung Nicht anwendbar Erhöhte Hedging-Kosten Nicht anwendbar Berichtigung der Kursreferenz Anwendbar Berichtigungsstichtag Anwendbar – Im Hinblick auf jeden Bewertungstag bzw. den Finalen Bewertungstag der zweite Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag Bestimmungen für Dividendenbeträge Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 3. Juli 2023 Angebotsbeginn in Deutschland: 3. Juli 2023 Emissionstag: 3. August 2023 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 31. Juli 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen.
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Zinstagequotient. Zinsperiode Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zinszahlungstag(e) Zinszahlungstag (1): Fünfter Bewertungstag Sechster Zinsbeobachtungstag (1) (56.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (2): Fünfter Bewertungstag (2) (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Verzinsungsbeginn 325. August 2023 Definitionen im Hinblick auf das Barriere-Ereignis finden sich oben in den Produktspezifischen Bestimmungen. April 2024 Nicht anwendbar Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin Nicht anwendbar Mindesthandelsgröße Zulässige Handelsgröße Ein (1) Wertpapier Nicht anwendbar Berechnungsstelle Goldman Sachs International, Xxxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Hauptprogrammstelle Goldman Sachs Bank Europe SE, Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0- 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Fiskalstelle Nicht anwendbar Registerstelle Nicht anwendbar Weitere(r) Beauftragte(r) Nicht anwendbar Webseite xxx.xx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx Wertpapierbörse Nicht anwendbar Wertpapiere Deutsche Wertpapiere Maßgebliches Recht Deutsches Recht Nicht anwendbar Einzelindex oder Indexkorb Einzelindex Name des Index/Namen der Indizes EURO STOXX 50® Index (Price EUR) (Reuters Code: .STOXX50E) (der "Index" oder der "Basiswert") Börse(n) Alle Börsen, an welchen die Indexbestandteile gelistet sind Verbundene Börse(n) Alle Börsen Optionsbörse Verbundene Börse(n) Berechnungstag Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Berechnungsstunden Nicht anwendbar Index-Sponsor STOXX Limited Kursreferenz Der offizielle Schlusskurs des Index wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Bewertungszeitpunkt Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Vorgesehene(r) Stichtag(e) Finaler Bewertungstag, Bewertungstage, Zinsbeobachtungstage, Anfänglicher Bewertungstag Bestimmungen für Indexbezogene Derivatekontrakte Einzelindex und Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Höchstzahl an Unterbrechungstagen Nicht anwendbar Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 1.1 angegeben Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Keine Anpassung Nicht anwendbar Einzelindex und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Nicht anwendbar Nicht anwendbar Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag, aber Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag und Gemeinsamer Unterbrechungstag) Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausweich-Bewertungstag Nicht anwendbar Gesetzesänderung Anwendbar Hedging-Störung Nicht anwendbar Erhöhte Hedging-Kosten Nicht anwendbar Berichtigung der Kursreferenz Anwendbar Berichtigungsstichtag Anwendbar – Im Hinblick auf jeden Bewertungstag bzw. den Finalen Bewertungstag der zweite Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag Bestimmungen für Dividendenbeträge Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 32. Juli 2023 April 2024 Angebotsbeginn in Deutschland: 32. Juli 2023 April 2024 Emissionstag: 325. August 2023 April 2024 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 3122. Juli 2023April 2024. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen.
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Zinstagequotient. Zinsperiode Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zinszahlungstag(e) Zinszahlungstag (1): Fünfter Bewertungstag Zinsreferenztag (1) Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (2): Fünfter Bewertungstag Zinsreferenztag (2) Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (3): Zinsreferenztag (3) Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3) Zinszahlungstag (4): Zinsreferenztag (4) Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Verzinsungsbeginn 328. August 2023 November 2024 Definitionen im Hinblick auf das Barriere-Ereignis finden sich oben in den Produktspezifischen Bestimmungen. Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin Nicht anwendbar Mindesthandelsgröße Zulässige Handelsgröße Ein (1) Wertpapier Nicht anwendbar Berechnungsstelle Goldman Sachs International, Xxxxxxxx XxxxxPlumtree Court, 00 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Hauptprogrammstelle Goldman Sachs Bank Europe SE, Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0- 00Taunusanlage 9- 10, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx60329 Frankfurt am Main, Xxxxxxxxxxx Deutschland Fiskalstelle Nicht anwendbar Registerstelle Nicht anwendbar Weitere(r) Beauftragte(r) Nicht anwendbar Webseite xxx.xx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx Wertpapierbörse Nicht anwendbar Wertpapiere Deutsche Wertpapiere Maßgebliches Recht Deutsches Recht Nicht anwendbar Einzelindex oder Indexkorb Einzelindex Name des Index/Namen der Indizes EURO STOXX 50® Index (Price EUR) (Reuters Code: .STOXX50E) (der "Index" oder der "Basiswert") Börse(n) Alle Börsen, an welchen die Indexbestandteile gelistet sind Verbundene Börse(n) Alle Börsen Optionsbörse Verbundene Börse(n) Berechnungstag Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Berechnungsstunden Nicht anwendbar Index-Sponsor STOXX Limited Kursreferenz Der offizielle Schlusskurs des Index wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Bewertungszeitpunkt Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Vorgesehene(r) Stichtag(e) Finaler Bewertungstag, Bewertungstage, Zinsreferenztage, Anfänglicher Bewertungstag Bestimmungen für Indexbezogene Derivatekontrakte Einzelindex und Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Höchstzahl an Unterbrechungstagen Nicht anwendbar Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 1.1 angegeben Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Keine Anpassung Nicht anwendbar Einzelindex und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag, aber Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag und Gemeinsamer Unterbrechungstag) Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Vorgesehener Handelstag und Gemeinsamer Unterbrechungstag) Ausweich-Bewertungstag Nicht anwendbar Gesetzesänderung Anwendbar Hedging-Störung Nicht anwendbar Erhöhte Hedging-Kosten Nicht anwendbar Berichtigung der Kursreferenz Anwendbar Berichtigungsstichtag Anwendbar – Im Hinblick auf jeden Bewertungstag bzw. den Finalen Bewertungstag der zweite Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag Bestimmungen für Dividendenbeträge Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 34. Juli 2023 November 2024 Angebotsbeginn in Deutschland: 34. Juli 2023 November 2024 Emissionstag: 328. August 2023 November 2024 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 3125. Juli 2023November 2024. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen.
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Zinstagequotient. Zinsperiode Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zinszahlungstag(e) Zinszahlungstag (1): Fünfter Bewertungstag Sechster Zinsbeobachtungstag (1) (56.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (2): Fünfter Bewertungstag (2) (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Verzinsungsbeginn 325. August 2023 Definitionen im Hinblick auf das Barriere-Ereignis finden sich oben in den Produktspezifischen Bestimmungen. April 2024 Nicht anwendbar Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin Nicht anwendbar Mindesthandelsgröße Zulässige Handelsgröße Ein (1) Wertpapier Nicht anwendbar Berechnungsstelle Goldman Sachs International, Xxxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Hauptprogrammstelle Goldman Sachs Bank Europe SE, Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0- 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Fiskalstelle Nicht anwendbar Registerstelle Nicht anwendbar Weitere(r) Beauftragte(r) Nicht anwendbar Webseite xxx.xx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx Wertpapierbörse Nicht anwendbar Wertpapiere Deutsche Wertpapiere Maßgebliches Recht Deutsches Recht Nicht anwendbar Einzelindex oder Indexkorb Einzelindex Name des Index/Namen der Indizes EURO STOXX 50® MSCI World 4,5% Decrement Index (Price EUR) (Reuters Code: .STOXX50E) (der "Index" oder der "Basiswert") Börse(n) Alle Börsen, an welchen die Indexbestandteile gelistet sind Verbundene Börse(n) Alle Börsen Optionsbörse Verbundene Börse(n) Berechnungstag Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Berechnungsstunden Nicht anwendbar Index-Sponsor STOXX Limited Kursreferenz Der offizielle Schlusskurs des Index wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Bewertungszeitpunkt Wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Vorgesehene(r) Stichtag(e) Finaler Bewertungstag, Bewertungstage, Anfänglicher Bestimmungen für Indexbezogene Derivatekontrakte Einzelindex und Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Höchstzahl an Unterbrechungstagen Nicht anwendbar Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 1.1 angegeben Anwendbar – wie in der Indexbezogenen Bestimmung 8 angegeben Keine Anpassung Nicht anwendbar Einzelindex und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Folgen von Unterbrechungstagen Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Durchschnittsermittlungs- Stichtage – Korbbewertung (Individueller Vorgesehener Handelstag und Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag, aber Individueller Unterbrechungstag) Indexkorb und Stichtage – Korbbewertung (Gemeinsamer Vorgesehener Handelstag und Gemeinsamer Unterbrechungstag) Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausweich-Bewertungstag Nicht anwendbar Gesetzesänderung Anwendbar Hedging-Störung Nicht anwendbar Erhöhte Hedging-Kosten Nicht anwendbar Berichtigung der Kursreferenz Anwendbar Berichtigungsstichtag Anwendbar – Im Hinblick auf jeden Bewertungstag bzw. den Finalen Bewertungstag der zweite Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag Bestimmungen für Dividendenbeträge Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zu den Interessen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen, die an der Emission beteiligt sind, sowie zu den daraus resultierenden potenziellen Interessenkonflikten, siehe unter Abschnitt II.10 "Risikofaktoren im Hinblick auf Interessenkonflikte zwischen Goldman Sachs und Wertpapierinhabern" im Basisprospekt. Datum der Übernahmevereinbarung: 3. Juli 2023 Angebotsbeginn in Deutschland: 3. Juli 2023 Emissionstag: 3. August 2023 Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 31. Juli 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzunehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx veröffentlichen.:
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