Zubehör. Das Fahrzeug-Zubehör (teilweise optional), mit der das Fahrzeug ausgestattet ist, insbesondere GPS, Autoradio, Kundenkarten-Lesegerät, Reserverad oder vergleichbar, Ubeeqo Carsharing-Bediengerät, Erste Hilfe-Kasten und ggf. Ladekabel für Elektroautos.
Zubehör. Mit der Nutzung des Fahrrads zusammenhängendes Zubehör , ob fest (d. h. fest am Fahrrad angebracht, wie Schutzbleche, feste Beleuchtung, Klingel, Gepäckträger) oder abnehmbar (d. h. leicht abmontierbar, wie z. B. abnehmbare Beleuchtung, Kindersitz, Gepäcktasche, Fahrradanhänger, Batterie, Ladegerät, Bordcomputer oder Steuerbildschirm, Kommunikations-, Navigations- und/oder Multimediasysteme, Action-Camcorder und deren Halterungen, Fahrradpumpe).
Zubehör. Zubehör, x.X. Xxxxx, Gerätetaschen, Bonrollen, zusätzliche Kabel, usw., ist gesondert zu bestellen und entgeltlich von der Ingenico Payment Services zu erwerben.
Zubehör. 10.1. Diese Ziffer 10 findet nur dann Anwendung, wenn Du ein zusätzliches Abonnement gewählt hast, das die Miete eines Dir von uns zur Verfügung gestellten Zubehörs für das Swapfiets regelt („Zubehör-Abonnement“). Vorbehaltlich abweichender Regelun- gen in dieser Ziffer 10 gelten die Bedingungen dieser SMB betreffend das Abonnement sinngemäß auch für das Zubehör-Abonnement. Insoweit sind die Begriffe ‚Swapfiets‘ und ‚Abonnement‘ in diesen SMB durch die Begriff ‚Zubehör‘ und ‚Zubehör Abon- nement‘ zu ersetzen.
10.2. Das Zubehör-Abonnement ist ein separater eigenständiger Vertrag und kann unab- hängig von dem Abonnement gekündigt werden. Der Abschluss des Zubehör-Abon- nements steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des jeweiligen Zubehörs im Swapfiets-Gebiet sowie unserer Zustimmung zu dem von Dir gewählten Zubehör- Abonnement.
10.3. Im Falle eines Verlustes/Diebstahls von Zubehör bist Du verpflichtet, uns dies innerhalb von 24 Stunden nach Deiner Kenntnis davon zu melden. Wir werden Dir in diesem Fall innerhalb des Swapfiets-Gebiets neues Zubehör übergeben und Dir hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen, die sich für die jeweilige Art des Zubehörs wie folgt be- misst: Art des Zubehörs Gebühr Korb EUR 12,50
10.4. Wenn Zubehör in Folge von Vandalismus beschädigt oder unbrauchbar wird, bist Du verpflichtet, uns dies innerhalb von 24 Stunden nach Deiner Kenntnisnahme davon zu melden. Wir werden Dir in diesem Fall innerhalb des Swapfiets-Gebiets neues Zubehör übergeben und Dir dafür – nach unserem billigen Ermessen und je nach Einzelfall – einen angemessenen Entschädigungsbetrag in Rechnung stellen.
10.5. Die Nutzung von Zubehör erfolgt auf Dein eigenes Risiko und liegt in Deiner Verantwor- tung. Wir haften nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Zubehörs durch Dich entstehen.
Zubehör. Nicht versichert sind Schäden an Zubehör, das nicht im Lieferumfang des Produkts enthalten war. Versichert sind nur die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur des Produkts. Weitere Kosten oder Folgekosten, welche dadurch entstehen, dass Sie das Produkt nicht benutzen können oder sich von der Arbeit frei nehmen müssen, sind nicht versichert. von uns genehmigten Reparaturstelle verändert oder repariert wurde oder die hierauf zurückzuführen sind.
Zubehör. Der Kunde kann bei uns zusätzlich Zubehör wie Messfühler, Kabel und Akkus erwerben. Das Zubehör wird in EUR/Stück verrechnet. Der Kauf von Zubehör erfolgt über einen separaten Kaufvertrag. Der Kaufpreis wird dem Kunden daher getrennt verrechnet. In solchen Fällen gelten die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Vermietbedingungen, verfügbar unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxx, als vereinbart.
Zubehör. Die erforderlichen Kabelmodems und Hotspot Access Points sowie ggf. weiteres, vertragsgegenständ- liches Zubehör werden während der Vertragslaufzeit von Vodafone zur Verfügung gestellt. Sie sind – abweichend von Ziffer 4.1.13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet & Telefon – unverzüglich nach Vertragsende und nach Aufforderung durch Vodafone auch während des laufenden Vertrages in- nerhalb einer angemessenen Frist im Austausch gegen Zubehör, das zur weiteren störungsfreien und/ oder vollumfänglichen Nutzung des Angebots erforderlich ist, zurückzugeben.
Zubehör. Als Zubehör verstehen sich vor allem die gemäß einschlägigen Rechtsvorschriften auferlegten Geldstrafen, Steuererhöhungen, Kosten der Steuerverfahren, Zinsen und Bußgelder.
Zubehör. Schieberschlüssel: ja ( ) nein ( )
Zubehör. Das Fahrzeug ist in der im Antrag bezeichneten Ausführung versichert. Zubehör und Sonderausstat- tung sind in dem im Antrag bezeichneten Umfang versichert. Nachträglich eingebautes Zubehör ist der Versicherung vom Versicherungsnehmer mit Vorlage der Ankaufsrechnung zu melden. In der TVA ist nachträglich gemeldetes Zubehör nicht mitversichert. Ansonsten gelten folgende Betragsgrenzen:
3.1. xxxxXXXXX, teilKASKO PLUS und vollKASKO
3.2. vollKASKO PLUS