Zugang Testdatenbank Musterklauseln

Zugang Testdatenbank. Sofern dem Vertragspartner auf Antrag ein Zugang zur Testdatenbank der SCHUFA eingerichtet wird, wird der Zugang und die Nutzung der SCHUFA- Testdatenbank ausschließlich zu dem Zweck zur Verfügung gestellt, die schnittstellenrelevanten Teile einer entwickelten Software, die Schnittstelle an sich oder Testdatensätze zu testen. Die zur Verfügung gestellte Testdatenbank enthält keine Echtdaten. Der Zugang und die Nutzung der SCHUFA-Testdatenbank darf ausschließlich mit nicht personenbezogenen Testdaten und nur durch den Vertragspartner erfolgen. Die Einschaltung von Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die SCHUFA. Der Zugang zur SCHUFA-Testdatenbank ist nicht zu protokollieren, da es sich ausschließlich um Testdaten handelt und kein Bezug zu real existierenden Personen besteht. Art und Umfang von Tests sind vorher einvernehmlich mit der SCHUFA abzustimmen. Ein Abschlusstest vor dem Einsatz des jeweils entwickelten Softwarerelease bzw. der getesteten Schnittstelle ist zwingend erforderlich und gesondert abzustimmen. Der Vertragspartner wird die Regelungen der ggf. notwendigen Zusatzvereinbarungen, Anlagen o. ä. für die Durchführung von Tests umsetzen und einhalten. Der Zugang zur Testdatenbank kann unabhängig vom zugrundeliegenden Anschlussvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Die SCHUFA behält sich die Geltendmachung von Ersatz- ansprüchen vor, die auf die unsachgemäße bzw. nach dieser Regelung unzulässige oder nach dem Gesetz unrechtmäßige Nutzung der SCHUFA-Testdatenbank sowie die unberechtigte Nutzung der SCHUFA-Testdaten durch den Vertragspartner zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt, wenn durch unsachgemäßes Verhalten beim Zugang zur bzw. der Nutzung der SCHUFA-Testdatenbank Tests anderer Vertragspartner behindert bzw. unmöglich gemacht werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.