Common use of Zugangssperre Clause in Contracts

Zugangssperre. 13.1 Die net services ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug et- waiger Anzahlungen mindestens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und die net ser- vices dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berech- nung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kun- de wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages rich- tet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

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Samples: www.weser-connect.de, www.werrakom.de, www.fiete.net

Zugangssperre. 13.1 11.1. Die net services Gesellschaft ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (SperreSper- re), wenn der Kunde nach Abzug et- waiger etwaiger Anzahlungen mindestens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und die net ser- vices Ge- sellschaft dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich schrift- lich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berech- nung Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kun- de Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung Berech- nung des Durchschnittsbetrages rich- tet richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH, www.thuega-energie-gmbh.de

Zugangssperre. 13.1 (1) Die net services Gesellschaft ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug et- waiger etwaiger Anzahlungen mindestens mindes- tens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und die net ser- vices Gesellschaft dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berech- nung Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kun- de Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags Durch- schnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages rich- tet richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

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Samples: stadtwerke-barmstedt.de, stadtwerke-barmstedt.de

Zugangssperre. 13.1 11.1 Die net services Gesellschaft ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug et- waiger etwaiger Anzahlungen mindestens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und die net ser- vices Gesellschaft dem Kunden Kun- den die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berech- nung Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kun- de Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung Zah- lung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages rich- tet Durchschnitts- betrages richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

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Samples: www.tng.de

Zugangssperre. 13.1 (1) Die net services Gesellschaft ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen vertragli- chen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern verwei- gern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug et- waiger etwaiger Anzahlungen mindestens dreimalig mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpflichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und die net ser- vices Gesellschaft dem Kunden die Sperre mindestens mindes- tens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die MöglichkeitMöglich- keit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berech- nung Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kun- de Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages rich- tet richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.

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Samples: treenenet.de