Common use of Zugelassene Anlagen Clause in Contracts

Zugelassene Anlagen. Ein Teilfonds darf die Vermögensgegenstände für Rechnung seiner Anteilinhaber ausschließlich in einen oder mehrere der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: a) die an einem geregelten Markt im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziffer 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert oder gehandelt werden; b) die an einem anderen geregelten Markt eines EWR-Mitgliedstaats, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden; c) die an einer Wertpapierbörse eines Drittstaates amtlich notiert oder an einem anderen Markt eines europäischen, amerikanischen, asiatischen, afrikanischen oder ozeanischen Land gehandelt werden, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist. 6.2.2 Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern: a) die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung bzw. zum Handel an einer unter vorstehender Ziffer 6.2.1 a) bis c) erwähnten Wertpapierbörsen bzw. an einem dort erwähnten geregelten Markt beantragt wurde und b) diese Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird;

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Zugelassene Anlagen. Ein Teilfonds darf die Vermögensgegenstände für Rechnung seiner Anteilinhaber ausschließlich in einen oder mehrere der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: 6.2.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente : a) die an einem geregelten Markt im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziffer 21 der Richtlinie 2014/65/EU notiert oder gehandelt werden; b) die an einem anderen geregelten Markt eines EWR-Mitgliedstaats, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden; c) die an einer Wertpapierbörse eines Drittstaates amtlich notiert oder an einem anderen Markt eines europäischen, amerikanischen, asiatischen, afrikanischen oder ozeanischen Land gehandelt werden, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist. 6.2.2 Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern: a) die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung bzw. zum Handel an einer unter vorstehender Ziffer 6.2.1 a) bis c) erwähnten Wertpapierbörsen bzw. an einem dort erwähnten geregelten Markt beantragt wurde und b) diese Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird;

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag