Zurückbehaltung, Aufrechnung Musterklauseln

Zurückbehaltung, Aufrechnung. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen zwischen den Vertragspar- teien ist ausgeschlossen, wenn es sich nicht um eine gegen uns rechtskräftig festgestellte, von uns ausdrücklich anerkannte oder entscheidungsreife Forderung handelt.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. 1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren. 3. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur nach Maßgabe der Ziffer X, 2 zu.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Vorleistungen seitens des Lieferanten ist ausgeschlossen. § 320 BGB bleibt unberührt. Der Lieferant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Aufnahme einer Lieferantenforderung in die Buchhaltungsunterlagen der L&L Adelsdorf GmbH erfolgt ohne Anerkennung und vorbehaltlich der Prüfung der Forderung.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. Der Auftraggeber darf Zahlungen nur zu- rückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. 6.1 Dem EBV steht ein Zurückbehaltungsrecht auch bei nicht-konnexen Ge- genforderungen zu. 6.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Partner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom EBV anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbe- haltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem glei- chen Vertragsverhältnis beruht.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. Der AN kann sein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur ausüben, wenn und soweit seine Gegenforderungen von Linde anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Das Zurückbehaltungsrecht muss mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. 11.1 Dem AUFTRAGGEBER kommt weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen des AUFTRAGNEHMERS zu.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. 18.1 Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit dies aufgrund einer rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderung erfolgt. Entsprechendes gilt für Aufrechnungen des Vertragspartners. Insbesondere dürfen vereinbarte Lieferungen nicht wegen streitiger anderer Ansprüche zurückgehalten werden.
Zurückbehaltung, Aufrechnung. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für Zurückbehaltungs- rechte des Bestellers.