Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der LN darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen. Eine Abtretung der dem LN aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ohne Zustimmung des LG ausgeschlossen. Der LG ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen und hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Vendor Agreement
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der LN darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte Pfand- rechte geltend machen. Eine Abtretung der dem LN aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ohne Zustimmung des LG ausgeschlossenausgeschlos- sen. Der LG ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen übertra- gen und hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement