Common use of Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung Clause in Contracts

Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der Mietkäufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen. Eine Abtretung der dem Mietkäufer aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen und hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.

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