Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise Musterklauseln

Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.8.1 Bei Panne und Unfall:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.4.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.4.10.1 Bei Panne und Unfall Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Hinweis: Wenn wir in diesem Abschnitt „Sie“ ansprechen, meinen wir Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Als Ausland im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Länder, die unter den Geltungsbereich nach A.3.4 fallen, ohne Deutschland. Hinweis: Haben Sie mit uns den Top-Schutz für Campingfahrzeuge vereinbart, zählen auch die in A.3.12 Absatz 2 genannten Länder bzw. Gebiete zum Ausland im Sinne dieser Bestimmung. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. A.3.8.1 Bei Unfall oder Diebstahl Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: VWK 844 (09.14) Muss das Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland ver- zollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzol- lung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.8.2 Ab 50 km Entfernung von Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich fol- gende Leistungen:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Sie haben einen Schaden an einem versicherten Ort im Ausland (sie­ he A.3.4)? Liegt der Schadensort mindestens 50 km Luftlinie von Ih­ rem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt, erbringen wir zusätz­ lich folgende Leistungen: F1G322 X A.3.7.1 Bei Panne und Unfall:
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. A.3.5.9 Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen übernehmen wir die Kosten bis 30 Euro je Schadensfall.
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich gemäß Ziffer E.4 AKBohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir zusätzlich folgende Leistungen: Bei Panne und Unfall Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadensort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Außerdem übernehmen wir alle entstehenden Versandkosten. Wir sorgen für den Transport des versicherten Fahrzeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen auch die Kosten. Maximal zahlen wir bis zur Höhe der Kosten eines Rücktransports an Ihren ständigen Wohnsitz. Wir zahlen höchstens 2.500 Euro, wenn das Fahrzeug an einem ausländischen Schadensort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann. Zu sätzlich ist Voraussetzung, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall mit Totalschaden im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Außerdem übernehmen wir die hierbei anfalle nden Verfahrensgebühren (mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern) sowie die Unterstellkosten bis höchstens zwei Wochen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver - schrottungskosten. Bei Fahrzeugdiebstahl Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zum Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hier durch entstehenden Kosten. Wir zahlen jedoch höchstens für zwei Wochen. Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Außerdem übernehmen wir die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren (mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern). Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver - schrottungskosten. Bei Tod des Versicherungsnehmers auf Reisen Sterben Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung mit Ihren Angehörigen für di e Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland. Außerdem übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. Anrechnung ersparter Aufwendungen u...