Common use of Zusatzgarantien Clause in Contracts

Zusatzgarantien. Sofern sie auf einen gedeckten Schadensfall zurückzuführen sind, deckt die Gesellschaft automatisch und bis in Höhe von 10 % der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungssumme: ◼ die Kosten für den Ersatz oder die materielle Wiederherstellung von Originaldokumenten (Papiere, Filme, Disks, Tonbänder, Pausen etc.) einschließlich: - bei anderen als EDV-Dokumenten: der Wiederherstellungskosten und der Kosten für die Neuübertragung der Daten auf ein identisches Dokument, das mit dem beschädigten Dokument gleichwertig ist; - bei EDV-Dokumenten: der Kosten für die Duplikation, das heißt die einfache automatische Kopie von einem bestehenden Exemplar auf ein mit dem beschädigten Dokument identischen oder gleichwertigen Dokument. Diese Dokumente sind auch im Fall der Verlegung zu Dritten im Großherzogtum Luxemburg gedeckt. ◼ Nachforschungs- und Untersuchungskosten, einschließlich der Telefon- und Portokosten, der Honorarkosten und der Kosten der erforderlichen Schritte einschließlich der Fahrten, die für die Wiederherstellung des beschädigten Dokuments erforderlich sind, bis in Höhe von: - 125€ je Dokument; - 0.000€ für sämtliche Dokumente.

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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen

Zusatzgarantien. Sofern sie auf einen gedeckten Schadensfall zurückzuführen sind, deckt die Gesellschaft automatisch und bis in Höhe von 10 % der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungssumme: ◼ die Kosten für den Ersatz oder die materielle Wiederherstellung von Originaldokumenten (Papiere, Filme, Disks, Tonbänder, Pausen etc.) einschließlich: - bei anderen als EDV-Dokumenten: der Wiederherstellungskosten und der Kosten für die Neuübertragung der Daten auf ein identisches Dokument, das mit dem beschädigten Dokument gleichwertig ist; - bei EDV-Dokumenten: der Kosten für die Duplikation, das heißt die einfache automatische Kopie von einem bestehenden Exemplar auf ein mit dem beschädigten Dokument identischen oder gleichwertigen Dokument. Diese Dokumente sind auch im Fall der Verlegung zu Dritten im Großherzogtum Luxemburg gedeckt. ◼ Nachforschungs- und Untersuchungskosten, einschließlich der Telefon- und Portokosten, der Honorarkosten und der Kosten der erforderlichen Schritte einschließlich der Fahrten, die für die Wiederherstellung des beschädigten Dokuments erforderlich sind, bis in Höhe von: - 125€ je Dokument; - 0.0002.000für xür sämtliche Dokumente.

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Samples: Versicherungsbedingungen