Zusatzleistungen im Bereich Beratung und soziale Betreuung Musterklauseln

Zusatzleistungen im Bereich Beratung und soziale Betreuung z.B. Eintrittsgelder, Fahrtgelder für externe Unternehmungen Ein künftiger Verzicht des Bewohners auf regelmäßig in Anspruch genommene Zusatzleistungen ist dem Einrichtungsträger spätestens zum dritten Werktag eines Monats mit Wirkung zum Monatsende in Textform mitzuteilen. Das Entgelt für die Zusatzleistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Heimträgers Unterschrift des Bewohners bzw. Vertreters Bei einer Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs hat der Heimträger dem Bewohner nach § 8 Abs. 1 WBVG grundsätzlich eine entsprechende Anpassung der Leistungen anzubieten. Der Heimträger ist jedoch nach seiner konzeptionellen, personellen oder baulichen Ausrichtung nicht darauf eingerichtet, Bewohner mit folgenden Krankheitsbildern zu versorgen:
Zusatzleistungen im Bereich Beratung und soziale Betreuung z.B. Eintrittsgelder, Fahrtkosten für externe Unternehmungen
Zusatzleistungen im Bereich Beratung und soziale Betreuung. (Über weitere Angebote von Zusatzleistungen werden Sie schriftlich informiert) Name, Vorname
Zusatzleistungen im Bereich Beratung und soziale Betreuung. Ein künftiger Verzicht des Bewohners auf regelmäßig in Anspruch genommene Zu- satzleistungen ist dem Einrichtungsträger spätestens zum dritten Werktag eines Mo- nats mit Wirkung zum Monatsende in Textform mitzuteilen. Das Entgelt für die Zusatzleistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bad Lobenstein, xx.xx.xxxx Ort, Datum Unterschrift des Bewohners bzw. seines Vertreters Bad Lobenstein, xx.xx.xxxx Ort, Datum Unterschrift des Heimträgers Bei einer Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs hat der Heimträger dem Be- wohner nach § 8 Abs. 1 WBVG grundsätzlich eine entsprechende Anpassung der Leistungen anzubieten. Der Heimträger ist jedoch nach seiner konzeptionellen, personellen oder baulichen Ausrichtung nicht darauf eingerichtet, Bewohner mit folgenden Krankheitsbildern zu versorgen: beatmungspflichtige Patienten, Wachkomapatienten, Bewohner, bei denen ei- ne Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung bzw. Abteilung erforder- lich ist/wird Der Ausschluss muss erfolgen, weil: konzeptionelle, personelle und bauliche Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Die Pflicht des Heimträgers, eine Anpassung der Leistungen vorzunehmen, wird in- sofern durch diese Vereinbarung ausgeschlossen. Bad Lobenstein, xx.xx.xxxx Ort, Datum Unterschrift des Bewohners bzw. seines Vertreters Bad Lobenstein, xx.xx.xxxx Ort, Datum Unterschrift des Heimträgers Der Heimträger stellt für pflegeversicherte Bewohner der Pflegegrade 1 bis 5 ein zu- sätzliches Betreuungs- und Aktivierungsangebot zur Verfügung. Das Betreuungs- und Aktivierungsangebot beinhaltet derzeit: • individuelle Betreuung sowie Betreuung in kleinen Gruppen, • Durchführung von haushaltsnahen Tätigkeiten, z.B. Zubereitung von Xxxxxxx, backen von Xxxxxxxxx, Kochen von Suppen, • gemeinsames Verlassen der Einrichtung, z.B. Einkäufe im nahe gelegenen Supermarkt, Spazieren gehen, Busfahrten, Ausflüge, • Bewegungsangebote, z.B. Gymnastik, Sportfeste, Kegelnachmittage, • Angebote der kognitiven Förderung, z.B. Vorlesen von Tageszeitung sowie Geschichten, Durchführung von Gedächtnis- und Geschicklichkeitstraining, Gesellschaftsspiele (Spielenachmittage), • kreative Angebote, z.B. Handarbeiten, Basteln, Singen, • Feste und Feiern im Jahreskreises, • Teilnahme an Andachten. Hierfür hat der Heimträger mit den Pflegekassen einen Vergütungszuschlag in Höhe von vereinbart, welcher von der Pflegekasse des Bewohners zu tragen und von den pri- vaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschut- z...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.