Soziale Betreuung Musterklauseln

Soziale Betreuung. Zur sozialen Betreuung gehören insbesondere Hilfestellungen bei der persönlichen Lebensführung, bei der Gestaltung des Alltags und bei Lebenskrisen, die Vermittlung zur seelsorgerischen Betreuung und die Kontaktvermittlung zu Freunden und Verwandten.
Soziale Betreuung. 1.7.1 Begleitender Dienst
Soziale Betreuung. Zur Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung der Bewohnerin/des Bewohners und ihrer/seiner sozialen Integration in der Einrichtung erbringt das Heim Leistungen der sozialen Betreuung. Art, Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (Anlage 1).
Soziale Betreuung. Die soziale Betreuung unserer Gäste bildet den inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkt in der Tagespflege.
Soziale Betreuung. Die Tagespflege beinhaltet insbesondere die allge- meine Betreuung des Tagesgastes. Das Konzept zielt darauf ab, die bestehenden Fähigkeiten des Tages- gastes, seine Selbstständigkeit und seine psycho- soziale Kompetenz weitestgehend zu erhalten, wenn möglich durch aktivierende Pflege und Betreuung zu verbessern. Die soziale Betreuung wird in Einzel- und Gruppen- betreuung angeboten und umfasst unter anderem
Soziale Betreuung. Gemeinsames Ziel der sozialen Betreuung ist es, Ihnen einen neuen Lebensmittelpunkt zu gestalten, der Vereinsamung, Depression, Apathie und Immobilität verhindert und dadurch einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorbeugt. In unserer Tagespflegeeinrichtung wird Ihr Tag durch Gruppenaktivitäten strukturiert. Je nach Fähigkeit und Bedürfnis des einzelnen Gastes gibt es Kleingruppen und auch Einzelbetreuung, in denen nach Wochenthemen aktiviert, beschäftigt und betreut wird. Dazu ist ein Grundgerüst an Aktivitäten entwickelt worden, das sich an jedem Wochentag wiederholt und inhaltlich unterscheidet. Die Aktivitäten werden jeweils eine halbe bis dreiviertel Stunde durchgeführt, da sich gezeigt hat, dass dies eine Zeitspanne ist, für die sich ältere Menschen konzentrieren können. Durch das Wiedererkennen von vertrauten Handlungsabläufen wird ein Gefühl von Sicherheit und Kompetenz vermittelt. Die gemeinsamen Aktivitäten verschaffen darüber hinaus ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, Sicherheit und Wohlbefinden. Zu den alltäglichen Aktivitäten gehören u.a. Singen, Rätseln oder auch Gymnastik. Für besondere Angebote, z.B. Ausflüge, wird in der Regel kein gesondertes Entgelt erhoben. Zusätzlich zu unseren täglichen Betreuungs- und Aktivierungsangeboten führen wir Einzelbetreuung und Kleingruppenaktivitäten durch, die Sie in Ihrer Lebensführung aktivieren und unterstützend begleiten. Dabei orientieren wir uns an Ihren Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten.
Soziale Betreuung. Die Einrichtung bietet im Rahmen der sozialen Betreuung Hilfeleistung, Begleitung und Beratung in den unterschiedlichen Lebenslagen der Bewohnerin/ des Bewohners an nach der Leistungsbeschreibung in den vorvertraglichen Informationen. Die Leistungen werden immer unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohnerin / des Bewohners erbracht.
Soziale Betreuung. Für je 120 Behinderte soll in der Regel 1 Mitarbeiter zur Verfügung stehen (§ 10 Abs. 2 WVO). Bis 120 Plätze 1 Stelle, ab 180 Plätze 2 Stellen, danach in Schritten von 1:120 1 Stelle.
Soziale Betreuung. Die Leistungen der sozialen Betreuung unterstützen die pflegebedürftigen Menschen bei der persönlichen Lebensführung und der Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen sowie bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Damit fördern sie die Aufrechterhaltung bestehender und den Aufbau neuer sozialer Bezüge und Kompetenzen und tragen den geistigen und seelischen Bedürfnissen Rechnung. Die Leistungen der sozialen Betreuung unterstützen den pflegebedürftigen Menschen in der Kurzzeitpflegeeinrichtung bei der Bewältigung seiner aktuellen Lebenssituation; sie helfen bei der Vorbereitung auf die Pflegesituation zu Hause. Handlungsleitend für die soziale Betreuung ist die Orientierung an der individuellen Lebensgeschichte der pflegebedürftigen Menschen sowie an ihren aktuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Die Leistungen werden erbracht ■ integriert in den täglichen Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen, ■ als Angebot für einzelne pflegebedürftige Menschen, ■ als Gruppenangebot für mehrere pflegebedürftige Menschen und ■ mit einer Öffnung der Kurzzeitpflegeeinrichtung in das Gemeinwesen. Die soziale Betreuung umfasst insbesondere: ■ Erhalt und Förderung von Selbstbestimmung, ■ Erhalt und Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen, ■ Schutz der Privatsphäre, ■ Erhalt und Förderung von Sicherheit und Geborgenheit, ■ Erhalt und Förderung von Kommunikation, ■ Erhalt und Förderung von Orientierung, ■ Schaffung von kulturellen Angeboten, ■ professioneller Umgang mit herausforderndem Verhalten, ■ Sterbebeistand und Sterbebegleitung. Die Leistungen der sozialen Betreuung sind auch auf pflegebedürftige Menschen mit Demenzerkrankungen abzustimmen.
Soziale Betreuung. Die Leistungen der sozialen Betreuung unterstützen die pflegebedürftigen Menschen bei der persönlichen Lebensführung und der Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen sowie bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Damit fördern sie die Aufrechterhaltung bestehender und den Aufbau neuer sozialer Bezüge und Kompetenzen und tragen den geistigen und seelischen Bedürfnissen Rechnung. Handlungsleitend für die soziale Betreuung ist die Orientierung an der individuellen Lebensgeschichte der pflegebedürftigen Menschen sowie an ihren aktuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. • integriert in den täglichen Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen, • als Angebot für einzelne pflegebedürftige Menschen, • als Gruppenangebot für mehrere pflegebedürftige Menschen und • mit einer Öffnung des Pflegeheims in das Gemeinwesen. • Erhalt und Förderung von Selbstbestimmung, • Erhalt und Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen, • Schutz der Privatsphäre, • Erhalt und Förderung von Sicherheit und Geborgenheit, • Erhalt und Förderung von Kommunikation, • Erhalt und Förderung von Orientierung, • Schaffung von kulturellen Angeboten, • professioneller Umgang mit herausforderndem Verhalten, • Sterbebeistand und Sterbebegleitung. Die Leistungen der sozialen Betreuung sind auch auf pflegebedürftige Menschen mit Demenzerkrankungen abzustimmen. Für diese ist der Aufbau von Gruppen mit einer Präsenzstruktur anzustreben. Präsenzstruktur beinhaltet die über einen möglichst großen Teil des Tages gegebene ständige Gegenwart von mindestens einer festen Betreuungskraft in dem Wohnbereich/den Wohnbereichen. Ziel ist die Schaffung sinnvoller Aufgaben und die Einbindung der pflegebedürftigen Menschen mit Demenzerkrankungen in entsprechende Aktivitäten im Rahmen der Tagesstruktur. Die Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen mit Demenzerkrankungen. Lebensgewohnheiten und individuelle Biographien bestimmen die Gestaltung von Alltag und Betreuung. Die Präsenzkraft ist Bezugsperson in der Gemeinschaft. Weiteres Personal ist entsprechend seiner Kompetenz (z.B. päd. Fachkräfte, Pflegefachkräfte) bei Bedarf einzusetzen. Präsenzkräfte sind fachlich zu begleiten, in die Kommunikationsstrukturen des Pflegeheims einzubinden und fortzubilden. Wird keine Präsenzstruktur aufgebaut, so hat das Pflegeheim durch andere geeignete Maßnahmen in der Tagesstruktur sicherzustellen, dass Überschaubarkeit, Vertraut...