Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Eingang des Versicherungsantrages am Hauptsitz von Helvetia in St. Gallen informiert Helvetia den Versicherungsnehmer sobald als möglich, ob sie den Antrag annimmt. Sobald dem Versicherungs- nehmer die Annahme zugegangen ist, gilt die Versicherung als abgeschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses erhält der Versicherungsnehmer seine Police. Der Versicherungsschutz beginnt, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine Deckungszusage in Textform abgegeben wurde, mit dem in der Police festgelegten Beginn.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Eingang des Versicherungsantrages am Hauptsitz von Helvetia in St. Gallen Xxxxxx informiert Helvetia den Versicherungsnehmer sobald als möglich, ob sie den Antrag annimmt. Sobald dem Versicherungs- nehmer die Annahme zugegangen ist, gilt die Versicherung als abgeschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses erhält der Versicherungsnehmer seine Police. Der Versicherungsschutz beginnt, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine Deckungszusage in Textform abgegeben wurde, mit dem in der Police festgelegten Beginn.
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Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Eingang des Versicherungsantrages am Hauptsitz von Helvetia in St. Gallen informiert Helvetia den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer sobald als möglich, ob sie den Antrag annimmt. Sobald dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Annahme zugegangen ist, gilt die Versicherung Ver- sicherung als abgeschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses Versicherungs- abschlusses erhält der Versicherungsnehmer seine Police. Der Versicherungsschutz beginnt, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine Deckungszusage in Textform abgegeben wurde, mit dem in der Police festgelegten Beginn.
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