ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben. 8.2 Wir stellen Sie nicht frei, sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten von Dritter oder auf Inhalten aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die Sie innerhalb der oder durch die Services (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern) Zugriff haben. 8.3 Der Begriff „Benutzerdokumentation“ im ersten Satz von Abschnitt 5.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen umfasst auch die Leistungsbeschreibungen, auf die in Ihrem Auftrag für die Services verwiesen wird.
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ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bedingungen Bestimmungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben.
8.2 Wir stellen Sie nicht frei, sofern ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf Inhalten von Dritter oder auf Inhalten aus einem Drittportal oder einer anderen externen Quelle stammenden Materialien beruht, auf die Sie innerhalb der oder durch die Services (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern) Zugriff haben.
8.3 Der Begriff „Benutzerdokumentation“ im ersten Satz von Abschnitt 5.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen umfasst auch die Leistungsbeschreibungen, auf die in Ihrem Auftrag für die Services verwiesen wird.
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ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn Ist Oracle der Anbieter ist Dienstleister und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß macht von seiner Option im Rahmen von Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen allgemeinen Vertragsbestimmungen Gebrauch und beendet die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil bei dem es sich um eine Komponente der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordertServices, einschließlich von Oracle SoftwareSoftware handelt, und fordert die Rückgabe dieses Materials, so erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material sämtliche unverbrauchten und im Voraus bezahlten Gebühren, welche Sie für solches Material bezahlt haben. Wenn Handelt es sich bei solchem diesem Material um Technologie von Drittanbietern handelt und ermöglichen es die Kündigung Bestimmungen der Lizenz seitens der Drittanbieter Oracle durch nicht, die Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wirdLizenz zu kündigen, ist so kann Oracle berechtigt, unter Einhaltung nach schriftlicher Mitteilung mit einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem diesem Material stehenden zugehörigen Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen beenden und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstattenetwaige unverbrauchte, die Sie im Voraus bezahlte Gebühren für solche Services im Voraus gezahlt habenerstatten.
8.2 Wir stellen Sie nicht frei, sofern soweit sich ein Anspruch wegen Rechtsverletzung auf aus Schutzrechtsverletzung aus Inhalten von Dritter oder auf Inhalten Materialien aus einem Drittportal Portalen Dritter oder einer anderen aus sonstigen externen Quelle stammenden Materialien beruhtQuellen ergibt, auf die Sie Ihnen innerhalb der oder durch die Services (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink erreichte aufgerufene Webseite Dritter, Marketingdaten von externen DatenanbieternDatenanbietern etc.) Zugriff habenzugänglich gemacht sind oder zur Verfügung gestellt werden.
8.3 Der Begriff Wortlaut „BenutzerdokumentationNutzerdokumentation“ im ersten Satz von Abschnitt 5.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen umfasst auch allgemeinen Vertragsbestimmungen schließt die LeistungsbeschreibungenServicespezifikationen ein, auf die in Ihrem Auftrag für die zu den Services verwiesen wirdper Verweis aufgenommen sind.
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