Common use of Zusätzliche Bestimmungen zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen Clause in Contracts

Zusätzliche Bestimmungen zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Drittanbietertechnologie handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bestimmungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben.

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Zusätzliche Bestimmungen zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bestimmungen Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben.

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Zusätzliche Bestimmungen zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Drittanbietertechnologie Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bestimmungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben.

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