ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Verkaufsbeschränkungen Musterklauseln

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Verkaufsbeschränkungen. Nicht anwendbar Nicht befreites Angebot Ja Angebotsfrist, während derer eine spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Platzeure und/oder Finanzin- termediäre erfolgen kann XXX-Mitgliedsstaaten, in denen das Angebot erfolgen kann Zusätzliche Bedingungen, an die die Zustimmung ge- bunden ist und die für die Verwendung des Basispros- 15. November 2016 bis 15. Novem- ber 0000 Xxxxxxxxxxx / Xxxxxxxxxx Nicht anwendbar pekts und dieser Endgültigen Bedingungen relevant sind Internetseite, auf der die Emittentin den Widerruf ihrer Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts veröf- fentlichen wird xxx.xxx.xx IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft _____________________________________ Die Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") ist zusammengesetzt aus Offenlegungs- pflichten, die als "Elemente" bekannt sind. Diese Elemente sind in Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert. Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in eine Zusammenfassung für diese Art der Schuldverschreibungen und des Emittenten aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen. Auch wenn ein Element wegen der Art der Schuldverschreibungen und des Emittenten in di e- se Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Elements keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist eine kurze Beschreibung des Elements in dieser Zusammenfassung unter Bezeichnung als "nicht anwendbar" enthalten.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Verkaufsbeschränkungen. Vereinigte Staaten von Amerika [C Bestimmungen][D Bestimmungen] [Weder C Bestimmungen noch D Bestimmungen] Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im EWR Vereinigtes Königreich (UK) Verbot des Verkaufs an Kleinanleger in UK53 [Nicht anwendbar. [Details angeben, soweit erforderlich]] [Anwendbar]54 Zusätzliche Informationen zur Zustimmung: [Falls keine Zustimmung erteilt wird, einfügen: Entfällt. Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Platzeure und/oder Finanzintermediäre.] [Falls eine generelle Zustimmung erteilt wird, einfügen: Jeder Platzeur und jeder weitere Finanzintermediär, der die Wertpapiere nachfolgend weiter verkauft oder endgültig platziert, ist berechtigt den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge und der bei den zuständigen Aufsichtsbehörden hinterlegten maßgeblichen Endgültigen Bedingungen) für den späteren Weiterverkauf oder die endgültige Platzierung der Wertpapiere während der Angebotsfrist zu verwenden, vorausgesetzt jedoch, dass der Prospekt noch gültig ist: [[a)] in Deutschland [und][,]] [[b)] in Luxemburg ].] [Falls eine individuelle Zustimmung erteilt wird, einfügen: Die Emittentin hat [dem][den] nachfolgend genannten [Platzeur[en]] [und] [weiteren] [Finanzintermediär[en]] die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge und der bei den zuständigen Aufsichtsbehörden hinterlegten maßgeblichen Endgültigen Bedingungen) für den späteren Weiterverkauf oder die endgültige Platzierung der Wertpapiere während der Angebotsfrist erteilt, vorausgesetzt jedoch, dass der Prospekt noch gültig ist: [in Deutschland: [Namen und Adressen einfügen][ ]] [in Luxemburg: [Namen und Adressen einfügen][ ]].] [Gleiches gilt für einen etwaigen Nachfolge-Prospekt.] Angebotsfrist: [Ist der unter Teil C. dieser Endgültigen Bedingungen genannte Angebotszeitraum.] [Ist der Zeitraum vom [ ] bis zum [ ]] [[Ist die Dauer der Gültigkeit des Prospekts][, es sei denn, die Fälligkeit liegt früher].] [Entfällt, nicht öffentliches Angebot.] [ ] Bedingungen betreffend die Zustimmung: [Bedingungen einfügen] [Entfällt, es gibt keine zusätzlichen zu den im Prospekt genannten Bedingungen.] Anbieter: [Die Emittentin.] [andere Details einfügen]55 53 Falls die Wertpapiere verpackte Anlageproduke für Kleinanleger bzw. Versicherungsanlageprodukte gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, in ihrer jeweils gültigen...
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Verkaufsbeschränkungen. Nicht anwendbar Nicht befreites Angebot Ja Angebotsfrist, während derer eine spätere Weiter- veräußerung oder endgültige Platzierung der Schuld- verschreibungen durch Platzeure und/oder Finanzin- termediäre erfolgen kann XXX-Mitgliedsstaaten, in denen das Angebot erfolgen kann Zusätzliche Bedingungen, an die die Zustimmung ge- bunden ist und die für die Verwendung des Basispros- pekts und dieser Endgültigen Bedingungen relevant

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………