Zuteilung Musterklauseln

Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweiligen Zeitab- schnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Umtauschangebots vom 11. November 2019 bis zum 29. November 2019 erteilten Umtauschauf- träge grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt, wobei die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunk- tionalität zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. Es besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeich- ner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsange- bote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zugegan- genen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICF. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kürzen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Gebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung bzw. dem Umtauschauftrag entstandene Kosten eines An- legers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot bzw. seinen Umtauschauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität oder einen Finanzintermediär abgegeben oder Umtauschaufträge erteilt haben, kön- nen bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 6. Dezember 2019 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen zu ermöglichen.
Zuteilung. Die Emittentin wird keine neuen Aktien emittieren, sodass diesbezügliche Zuteilungskriterien nicht einschlägig sind. Da der Erwerb der Angeboten Aktien über die Börse erfolgt, entfällt eine Zuteilung durch die Anbieterin.
Zuteilung. Die Zuteilung der Obligationen erfolgt im freien Ermessen der Emittentin. Es besteht kein Anspruch auf eine Zuteilung, weder ganz noch teilweise.
Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird von der Emittentin nach Rücksprache mit ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote und (ii) die bei den Finanz- intermediären im Sinne des Abschnitts 13 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes zugegange- nen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung zugegangenen Kaufangebote sowie
Zuteilung. Nach positiver Prüfung der Ressourcenverfügbarkeit erfolgt eine schriftliche Leistungszusage binnen 24 Stunden, längstens jedoch 6 Stunden vor Leistungserbringung. Kann der Leistungsanfrage nicht entsprochen werden, erfolgt seitens ÖBB-Infra eine schriftliche Ablehnung oder ein Alternativangebot an das EVU. Bei erstmaliger Bestellung der Leistung erfolgt eine Zuteilung nur nach Vorliegen eines vom EVU unterfertigten Vertrages für die Bereitstellung von Triebfahrzeugen und Triebfahrzeugführern (Vertragsmuster und Muster für Bestellung siehe SNNB- Anhang).
Zuteilung. Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht den ganzen Tag beschäftigt, so sollen die Ferien, wenn möglich, nicht in dieser Zeit zugeteilt werden.
Zuteilung. Die Indexpartizipation multipliziert mit dem Deckungska- pital zu Beginn des Indexjahres ergibt den Betrag, der dem Vertrag am Ende des Indexjahres zugeteilt wird und das Deckungskapital erhöht. Wir können die Wertentwicklung des vereinbarten Index nicht garantieren, da diese nicht vorhersehbar ist. Aus diesem Grund lässt sich auch die Höhe des zugeteilten Betrags nicht garantieren. Sie haben die Chance, dass der zugeteilte Betrag höher ist, als die zur Finanzierung der Indexpartizipation verwendeten Überschussanteile. Es besteht aber auch das Risiko, dass der zugeteilte Betrag geringer ist, als die zur Finanzierung der In- dexpartizipation verwendeten Überschussanteile. Wir garantieren jedoch, dass das Deckungskapital da- durch nicht sinkt.
Zuteilung. 18.1 Sollten die Lieferhindernisse dadurch verursacht werden, dass die Belieferung von „Wirtz“ durch ihre Bezugsquellen nicht oder nur unzureichend erfolgt bzw. die Herstellung durch eigene Produktion eingeschränkt ist, kann „Wirtz“ unbeschadet der Bestimmung in Artikel 17 die Lieferung der Vertragsmenge an den Käufer soweit einschränken, dass „Wirtz“ in die Lage versetzt wird, vorrangig Lieferverpflichtungen gegenüber mit „Wirtz“ verbundenen Unternehmen bzw. „Wirtz“ Tankstellenpartnern, Vertriebspartnern im Gesundheitswesen tätigen Unternehmen und Organisationen Versorgungsunternehmen für Lebensmittel und Energie, Streitkräfte sowie Ordnungs- und Rettungskräften zu erfüllen.
Zuteilung. Die Emittentin hat das Recht nach ihrem freien Ermessen eine Kürzung der Zeichnungsanträge vorzunehmen. Die Anleger werden über ihr depotführendes Kreditinstitut über die ihnen zugeteilten Wertpapiere verständigt. Es kommt kein Verfahren zur Meldung des den Zeichnern zugeteilten Betrags zur Anwendung. Eine Angabe, ob eine Aufnahme des Handels vor dem Meldeverfahren möglich ist, entfällt dementsprechend.
Zuteilung. Die Emittentin hat zur Zuteilung folgende Festlegungen getroffen: - Ein Teilbetrag der Emission in Höhe von EUR 10,0 Mio. wird ausschließlich für den Um- tausch der Genussrechte 2012 zugeteilt, eine Ausgabe dieser Tranche gegen Barzahlung kommt nicht in Betracht; - Für einen Teilbetrag von bis zu EUR 5,0 Mio. erfolgt vorrangig eine Zuteilung im Rahmen des Umtauschangebots für die Schuldverschreibungen 2011/2016. Sofern Umtauschwün- sche über den Betrag von EUR 5,0 Mio. hinausgehend vorliegen, werden diese pro rata zu- geteilt (Repatierung); - Hinsichtlich der Zuteilung der verbleibenden Genussscheine sollen bis zu EUR 5 Mio. (ent- sprechende Nachfrage vorausgesetzt) vorrangig an institutionelle Investoren zugeteilt wer- den. Weitere bis zu EUR 5 Mio. sollen (entsprechende Nachfrage vorausgesetzt) an Privat- investoren zugeteilt werden, Genussscheine, die von dem Teilbetrag von bis zu EUR 5 Mio., der für einen Umtausch der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 zur Verfügung steht, nach dem Umtausch noch zur Verfügung stehen, sollen bei entsprechender Nachfrage jeweils hälftig auf institutionelle Investoren und Privatinvestoren zugeteilt werden. Sofern es im Rahmen einer Überzeichnung zu einer nur teilweisen Zuteilung kommt, wird die Zeich- nung der Anleger auf den entsprechenden Betrag reduziert und die Erstattung des eventuell zu viel gezahlten Betrages erfolgt durch Rückzahlung auf das Konto des jeweiligen Zeichners. Weitere Mög- lichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen gibt es nicht, insbesondere gibt es keine Möglichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen für den Anleger.