Zuteilung Musterklauseln

Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweiligen Zeitab- schnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Umtauschangebots vom 11. November 2019 bis zum 29. November 2019 erteilten Umtauschauf- träge grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt, wobei die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunk- tionalität zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. Es besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeich- ner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsange- bote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zugegan- genen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICF. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kürzen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Gebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung bzw. dem Umtauschauftrag entstandene Kosten eines An- legers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot bzw. seinen Umtauschauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität oder einen Finanzintermediär abgegeben oder Umtauschaufträge erteilt haben, kön- nen bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 6. Dezember 2019 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen zu ermöglichen.
Zuteilung. Die Emittentin wird keine neuen Aktien emittieren, sodass diesbezügliche Zuteilungskriterien nicht einschlägig sind. Da der Erwerb der Angeboten Aktien über die Börse erfolgt, entfällt eine Zuteilung durch die Anbieterin.
Zuteilung. Die Zuteilung der Obligationen erfolgt im freien Ermessen der Emittentin. Es besteht kein Anspruch auf eine Zuteilung, weder ganz noch teilweise.
Zuteilung. Die Indexpartizipation multipliziert mit dem Deckungska- pital zu Beginn des Indexjahres ergibt den Betrag, der dem Vertrag am Ende des Indexjahres zugeteilt wird und das Deckungskapital erhöht. Wir können die Wertentwicklung des vereinbarten Index nicht garantieren, da diese nicht vorhersehbar ist. Aus diesem Grund lässt sich auch die Höhe des zugeteilten Betrags nicht garantieren. Sie haben die Chance, dass der zugeteilte Betrag höher ist als die zur Finanzierung der Indexpartizipation verwendeten Überschussanteile. Wir garantieren jedoch, dass das Deckungskapital da- durch nicht sinkt.
Zuteilung. Nach positiver Prüfung der Ressourcenverfügbarkeit erfolgt eine schriftliche Leistungszusage binnen 24 Stunden, längstens jedoch 6 Stunden vor Leistungserbringung. Kann der Leistungsanfrage nicht entsprochen werden, erfolgt seitens ÖBB-Infra eine schriftliche Ablehnung oder ein Alternativangebot an das EVU. Bei erstmaliger Bestellung der Leistung erfolgt eine Zuteilung nur nach Vorliegen eines vom EVU unterfertigten Vertrages für die Bereitstellung von Triebfahrzeugen und Triebfahrzeugführern (Vertragsmuster und Muster für Bestellung siehe SNNB- Anhang).
Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird von der Emittentin nach Rücksprache mit ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote und (ii) die bei den Finanz- intermediären im Sinne des Abschnitts 13 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes zugegange- nen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung zugegangenen Kaufangebote sowie
Zuteilung. 1Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht den ganzen Tag beschäftigt, so sollen die Ferien wenn möglich nicht in dieser Zeit zugeteilt werden.
Zuteilung. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität eingegangenen Zeichnungsangebote, die einem bestimmten Zeitabschnitt zuge- rechnet werden, sowie (ii) die Close Brothers im Rahmen der Privatplatzierung im selben Zeitabschnitt zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt. Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt eingegangenen Zeichnungsangebote nach Abstimmung mit der Emittentin durch Close Brothers. Im Übrigen ist die Emittentin zusammen mit Close Brothers berechtigt, Zeichnungsangebote zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebüh- ren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot abge- geben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen.
Zuteilung. Zum Zeitpunkt der Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreser- ven vergleichen wir den für Ihren Vertrag zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven mit dem aktuellen Wert der Sockelbeteiligung. Den jeweils höheren Wert teilen wir Ihrem Vertrag zu. Beträgt das Garantieniveau seit Beginn der Versicherung bis zur Be- endigung der Ansparphase immer 0 % und wurden keine Gewinnsi- cherungen nach § 15 vorgenommen, entsteht kein Garantiekapital. In diesen Fällen ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven Null.
Zuteilung. Art. 12 Die Neuzuteilung von frei werdendem Land wird nach folgenden Kriterien vorgenommen: – Die bisherige Pachtlandfläche von Einwohnergemeinde oder Burgergemeinde. – Die gesamte Landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes. – Haupterwerbsbetriebe mit arbeitsintensiven Spezialkulturen oder Tierhaltung erhalten den Vorzug gegenüber extensiven Ackerbaubetrieben – Alter der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters. – Die Neuzuteilung soll eine rationelle Bewirtschaftung fördern. – Kleinflächen bis 50 Aren fallen nicht zwingend unter die Zuteilungskriterien, sie können nach dem Grundsatz der rationellen Bewirtschaftung den angrenzenden Bewirtschafterinnen oder Bewirtschaftern verpachtet werden. 2 Zuständig für die Vornahme der Zuteilung ist der Gemeinderat auf Antrag der Finanzkommission. 3 Allfällige Gesuche um Abtausch einer Parzelle sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Dieser entscheidet über das Gesuch. Im gleichen Betrieb kann nur eine Person Pächterin oder Pächter sein. Mehrere Betriebe derselben Bewirtschaftenden gelten als ein Betrieb. Anerkannte Betriebsgemeinschaften, bei welchen zwei oder mehrere Betriebe vorliegen, gelten als unabhängige Einzelbetriebe. Generationengemeinschaften oder Geschwistergemeinschaften, bei denen nur ein Betrieb vorhanden ist, gelten als ein Betrieb.