Common use of Zuteilung Clause in Contracts

Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweiligen Zeitab- schnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Umtauschangebots vom 11. November 2019 bis zum 29. November 2019 erteilten Umtauschauf- träge grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt, wobei die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunk- tionalität zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. Es besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeich- ner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsange- bote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zugegan- genen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICF. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kürzen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Gebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung bzw. dem Umtauschauftrag entstandene Kosten eines An- legers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot bzw. seinen Umtauschauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität oder einen Finanzintermediär abgegeben oder Umtauschaufträge erteilt haben, kön- nen bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen erfragen. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 6. Dezember 2019 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen zu ermöglichen.

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Zuteilung. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegtZeichnungsangebote, werden (i) die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten KaufangeboteZeichnungsfunktionalität eingehen, die dem jeweiligen Zeitab- schnitt zugerechnet werden, und solange keine Überzeichnung (iiwie nachstehend definiert) vorliegt, vollständig zugeteilt. Sobald eine Überzeichnung (wie nachstehend definiert) vorliegt, ist die bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes Emittentin berechtigt, Zeichnungsaufträge im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen ZeichnungsangeboteAngebots sowie der Privatplatzierung nach ihrem freien Ermessen zu kürzen oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Im Falle, und (iii) dass Zeichnungen gekürzt oder gar nicht angenommen werden, wird ein gegebenenfalls zu viel gezahlter Betrag unverzüglich durch Überweisung erstattet. Eine „Überzeichnung“ liegt vor, wenn die ICF im Rahmen des Öffentlichen Angebots sowie der Privatplatzierung eingegangenen Zeichnungsangebote zusammengerechnet den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen in Höhe von € 20.000.000,00 übersteigen. Die Zeichnungsaufträge des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität sowie die Zeichnungsaufträge im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote werden in einem Orderbuch zusammengefasst. Auf Basis dieses zusammengefassten Orderbuches wird dann der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen festgelegt. Bei der Festlegung des Gesamtnennbetrages (sowie (ivder Zuteilung der Schuldverschreibungen an die Anleger) ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungsaufträge zu kürzen und einzelne Zeichnungsaufträge zurückzuweisen. Insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Zeichnungsaufträge aus der Privatplatzierung im Rahmen der Festlegung des Umtauschangebots vom 11Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen werden dabei nicht nur quantitative Kriterien angewendet, sondern auch qualitative Kriterien. November 2019 bis zum 29Zu diesen qualitativen Kriterien zählen z.B. die Investorenqualität nach Einschätzung der Emittentin und die Ordergröße der Zeichnungsaufträge. November 2019 erteilten Umtauschauf- träge grundsätzlich jeweils vollständig zugeteilt, wobei Der Ausgabebetrag für die verbindliche Zuteilung der über die Zeichnungsfunk- tionalität zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich Schuldverschreibungen im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgtÖffentlichen Angebot entspricht 100 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen (der „Ausgabebetrag“ bzw. Es besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung „Emissionspreis“). Die Schuldverschreibungen werden am 17.12.2019 begeben (der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h„Begebungstag“ bzw. der Zeich- ner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten„Liefertermin“). Sobald eine Überzeichnung vorliegt, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsange- bote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zugegan- genen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICF. Die Emittentin ist zusammen mit ICF berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zu kürzen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Gebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung bzw. dem Umtauschauftrag entstandene Kosten eines An- legers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot bzw. seinen Umtauschauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität oder einen Finanzintermediär abgegeben oder Umtauschaufträge erteilt haben, kön- nen können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab dem 17.12.2019 erfragen. Das Ergebnis des Angebots der Schuldverschreibungen wird am 16.12.2019 auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 6. Dezember 2019 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen Zwischenstände bereits vorher zu ermöglichenveröffentlichen.

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Zuteilung. Die Im Rahmen der Zuteilung der Schuldverschreibungen wird in Absprache zwischen der Emittentin und ICF festgelegt. Solange keine Überzeichnung vorliegt, werden (i) zunächst die im Rahmen des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktio- nalität der Deutsche Börse AG eingestellten und durch ICF bestätigten Kaufangebote, die dem jeweiligen Zeitab- schnitt zugerechnet werden, und (ii) die bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) die ICF im Rahmen der Privatplatzierung bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Kaufangebote sowie (iv) die im Rahmen des Umtauschangebots vom 11eingegangen sind, berücksichtigt. November 2019 bis zum 29Zeichnungsangebote, die im Rahmen der Ausübung der Mehrerwerbsoption bzw. November 2019 erteilten Umtauschauf- träge grundsätzlich jeweils vollständig zugeteiltMitarbeiteroption bei der Abwicklungsstelle eingehen, werden anschließend berücksichtigt, wobei die verbindliche Zuteilung Annahme der Zeichnungsangebote im freien Ermessen der Emit- tentin in Absprache mit dem Sole Lead Manager liegt. Zeichnungsangebote, die im Rahmen des Öffentli- chen Angebots über die Zeichnungsfunk- tionalität zugegangenen Zeichnungsangebote grundsätzlich Zeichnungsfunktionalität und im Zeitabschnitt ihres ordnungsgemäßen Zugangs erfolgt. Es besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeich- ner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner Rahmen der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Sobald eine Überzeichnung vorliegteingehen, erfolgt die Zuteilung der im letzten Zeitabschnitt über die Zeichnungsfunk- tionalität der Deutsche Börse AG zugegangenen, aber noch nicht verbindlich angenommenen Zeichnungsange- bote und aller sonstigen gemäß (ii) und (iii) zugegangenen Zeichnungsangebote sowie der gemäß (iv) zugegan- genen Umtauschaufträge nach Abstimmung mit der Emittentin durch ICFwerden anschließend berücksichtigt. Die Emittentin ist zusammen mit ICF insbesondere im Falle einer Überzeichnung (wie nachstehend definiert) berechtigt, noch nicht verbindlich angenommene Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge Zeichnungsaufträge im Rahmen des Umtauschangebots, der Mehrerwerbsoption, der Mitarbeiteroption, des Öffentlichen Angebots sowie der Privatplatzierung nach ihrem freien Ermessen und in Absprache mit dem Sole Lead Manager zu kürzen oder einzelne Zeichnungsangebote bzw. Umtauschaufträge Zeichnungen zurückzuweisen. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Gebühren und Die Emittentin beabsich- tigt, im Zusammenhang mit Falle einer Überzeichnung eine pro-rata-Kürzung vorzunehmen. Eine „Überzeichnung“ liegt vor, wenn die im Rahmen des Umtauschangebots, der Zeichnung bzw. dem Umtauschauftrag entstandene Kosten eines An- legers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger Mehrerwerbsoption, der Mitarbeiteroption und dem Institut, bei dem er sein Zeichnungsangebot bzw. seinen Umtauschauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsangebote des Zeichnungsangebots über die Zeichnungsfunktionalität oder einen Finanzintermediär abgegeben oder Umtauschaufträge erteilt haben, kön- nen bei ihrer Depotbank die Anzahl sowie der ihnen zugeteilten Privatplat- zierung eingegangenen Umtausch- bzw. Zeichnungsangebote zusammengerechnet den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen erfragenin Höhe von EUR 60 Mio. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 6bzw. Dezember 2019 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen zu ermöglichenEUR 80 Mio. übersteigen.

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