Geschäftsabschluss. Der Abschluss eines Devisenkassageschäfts erfolgt auf Basis der Quotierung des Devisenkurses durch den Marketmaker bzw. der Devisenkurs-Limitierung und Mengenvorgabe durch den Kunden. Referenzpreis der Quotierung ist der Interbanken- handel zuzüglich Auf- oder Abschlägen. Der Devisenkurs gibt dabei den Wert einer Währung in einer anderen Währung an. Er ist definiert als der Preis (angegeben in der inländischen Wäh- rung), welcher für eine gewisse Menge ausländischer Währung bezahlt werden muss, wobei der Preis der Heimatwährung in ei- ner Fremdwährung ausgedrückt wird (Mengennotierung). Somit drückt der Devisenkurs für das Währungspaar EUR/USD den Wert eines Euros in US-Dollar aus.
Geschäftsabschluss. Angebote der Verkäuferin und sämtliche Angaben und Äußerungen im Zuge von Geschäftsanbahnungen sind, sofern im Einzelfall nicht abweichendes ausdrücklich angegeben wird, freibleibend und unverbindlich. Verträge sind nur gültig, sofern diese von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden. Eine Gegenbestätigung des Käufers nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Vertragsausfertigung ist im Falle der mündlichen Auftragserteilung durch den Käufer nicht erforderlich. Im Falle einer Abweichung zwischen Angebot und Auftragsbestätigung/Vertragsausfertigung kommt der Auftrag entsprechend der Auftragsbestätigung/Auftragsausfertigung zustande, sofern die Verkäuferin oder der Käufer dieser nicht binnen 5 Tagen widersprechen.
Geschäftsabschluss. 1. Einzelverträge werden per E-Mail abgeschlossen und sind ab dem Zeitpunkt der Einigung über den Vertragsschluss rechtlich bindend.
Geschäftsabschluss. 1. MITNETZ STROM übergibt für jeden Liefertag einen Kauf- und einen Verkaufsfahrplan gemäß dem in der Anlage 3 (Datenformate) definierten Fahrplanformat im ¼-Stundenraster per E-Mail an den Dienstleister gemäß der in der Anlage 1a (Ansprechpartner Dienstleister) genannten Ansprechpartner.
Geschäftsabschluss. 23 Berechtigung zur Auftragserteilung und zum Geschäftsabschluss § 24 Vertragspartner § 25 Art der Konten § 26 Orderbuch und Matching 10:15 Handel § 27 Orderbuch und Matching 12:00 Handel § 28 Überhang-Management 10:15 Handel
Geschäftsabschluss. Der Geschäftsabschluss kommt durch beidseitige Unterfertigung des diesbezüglichen Vertrages zustande.