Zustimmung zu Zuwendungsempfang bei Kommissionsge- schäft Musterklauseln

Zustimmung zu Zuwendungsempfang bei Kommissionsge- schäft. Die Bank erhält bei kommissionsweiser Ausführung von Kun- denaufträgen Zuwendungen von den Market-Makern. Pro Transaktion in Geschäftsarten oder Instrumenten kann die Bank eine Beteiligung von bis zu 50% des von den Market-Makern aus dem Ausführungsgeschäft erlösten Gewinns erhalten. Nä- here Einzelheiten teilt die Bank auf Nachfrage mit. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die vorgenannten Zuwendungen seitens des Marketmakers an die Bank geleistet und von der Bank empfangen werden dürfen und bei der Bank verbleiben. Zu diesem Zweck wird vereinbart, dass mögliche Herausgabe- ansprüche des Kunden gegen die Bank oder den Marketmaker in keinem Fall entstehen. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfältigen Serviceleistungen und die kostengünstige Auftragsausführung aufrechtzuerhalten und auszubauen.