Zweck und Berechtigung Musterklauseln

Zweck und Berechtigung. Der Zweck der Lebensversicherung ist es, die Zahlung einer Pauschalsumme im Todesfall aus jeglichen Gründen zu garantieren. Beitritt zur Lebensversicherung ist sowohl für den Expat wie für seine/ihren erwachsene(n) Gattin/en möglich, sofern diese Person auch in die Internationale Krankenversicherung aufgenommen wurde und maximal sechzig (60) Jahre alt ist.
Zweck und Berechtigung. Die Zusatzversicherung 'Unfalltod und Invalidität' umfasst folgende Leistungen: • die Zahlung einer Pauschalsumme im Falles eines Unfalltodes oder • die Zahlung einer Pauschalsumme im Falle eines andauernden, durch einen Unfall verursachten Invaliditätsgrades von wenigstens zwanzig (20) %. Die Zusatzversicherung 'Unfalltod und Invalidität' kann für den oder von dem Expat sowie für oder von seinen erwachsenen Angehörigen, wie in Kapitel I definiert, abgeschlossen werden.
Zweck und Berechtigung. Der Zweck der Versicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht darin, der/dem Versicherten nach Ablauf der nachstehend definierten Wartezeit die Zahlung einer monatlichen Beihilfe während maximal zwei (2) Jahren für den Fall zu garantieren, dass die/der Versicherte vollkommen unfähig ist, ihrer/seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Versicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann nur von dem jeweiligen Versicherungsnehmer oder Expat abgeschlossen werden und steht seinen/ihren Angehörigen (Ehegatte oder gesetzlicher Partner/ Kinder) nicht zur Verfügung. Der Beitritt zur Versicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit hängt von der Aufnahme des Antragstellers durch den medizinischen Berater des Versicherers in die Versicherung ab. Falls ein Antragsteller die Zusatzversicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit später als die Internationale Krankenversicherung beantragt, muss ein neuer medizinischer Fragebogen ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Zweck und Berechtigung. Der Zweck der Versicherung für dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht darin, der/dem Versicherten, die/der von einer andauernden, durch Krankheit oder Unfall verursachten Berufsunfähigkeit betroffen ist, die sie/ihn ganz oder teilweise an der Fortsetzung ihrer/seiner Erwerbstätigkeit hindert und somit zu einem vollständigen oder teilweisen Einkommensverlust führt, (bis zum Höchstalter von fünfundsechzig (65) Jahren) die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente zu garantieren. Die Versicherung deckt die andauernde, durch eine Krankheit oder einen Unfall verursachte Berufsunfähigkeit über den Grad von 33,33% hinaus ab. Falls der Grad der Berufsunfähigkeit mehr als 66,67% beträgt und die/der Versicherte Unterstützung durch eine dritte Person benötigt, um die grundlegenden Tätigkeiten des Alltags zu erledigen, garantiert die Versicherung darüber hinaus die Zahlung eines zusätzlichen pauschalen Betrags entsprechend den nachstehend dargelegten Bestimmungen. Die Versicherung für dauerhafte Berufsunfähigkeit kann nur als zusätzliche Versicherung (Ergänzung) zur Versicherung gegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden. Die Versicherung für dauerhafte Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur von dem jeweiligen Versicherungsnehmer oder Expat abgeschlossen werden und steht seinen/ihren Angehörigen (Ehegatte oder gesetzlicher Partner/ Kinder) nicht zur Verfügung. Der Beitritt zur Versicherung für dauerhafte Berufsunfähigkeit hängt von der Aufnahme des Antragstellers durch den medizinischen Berater des Versicherers in die Versicherung ab. Wenn das Startdatum der dauerhaften Berufsunfähigkeitsversicherung hinter dem Startdatum der internationalen Krankenversicherung und/oder der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit liegt, muss ein neuer medizinischer Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.