Zwingende Haftung Musterklauseln

Zwingende Haftung. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen der Übernahme von Garantien. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zwingende Haftung. Keine Bestimmung dieser AGB (einschließlich aber nicht beschränkt auf die in den Punkten 11 bis 13 vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen) darf so ausgelegt werden, dass sie die Haftung einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei für Personenschäden oder Todesfälle ausschließt oder beschränkt, wenn sich der Personenschaden oder Todesfall aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder arglistigen Täuschung ereignet hat, oder für andere Haftungsfälle, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
Zwingende Haftung. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl- len des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, wegen der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten und we- gen der Übernahme von Garantien. Der Scha- dens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vor- hersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Rege- lungen nicht verbunden.
Zwingende Haftung. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen der the contract if we are responsible for a breach of duty. In the course of establishing and executing a contract, personal data may be automatically processed on our part. This is done in accordance with the relevant legal provisions. We hereby refer to our data protection notice, which you can view using the following link xxxxx://xxxxxxx- xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/. The place of performance for the contractual performance from both parties in this contract is Amberg, Germany. Unless otherwise agreed, the place of jurisdiction for all disputes arising directly or indirectly from the contractual relationship shall be Amberg, Germany. However, we are also entitled to take legal action against the registered office of the purchasing party. Our legal relationship with the purchasing party shall be regulated exclusively by the Federal Republic of Germany, excluding the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
Zwingende Haftung. Dics gilt "ic»t, sowcit zwi"gc"d gc»»rtct wiíd, z. «. "»c» dcm Píod"kt»»rt""gsgcsctz, i" Iullc" dcs Voís»tzcs, dcí gíobc" I»»ílussigkcit, wcgc" dcí Vcílctz""g dcs Ḻcbc"s, dcs Köípcís odcí dcí Gcs""d»cit, wcgc" dcí Vcílctz""g wcsc"tlic»cí Vcítí»gsprlic»tc" ""d wcgc" dcí Übcí"»»mc :o" G»í»"tic". Dcí Sc»»dc"s- ""d A"rwc"d""gscís»tz»"spí"c» r!í dic Xxxxxxx""g wcsc"tlic»cí Vcítí»gsprlic»tc" ist jcdoc» »"r dc" :cítí»gst;pisc»c", :oí»císc»b»íc" Sc»»dc" bcgíc"zt, sowcit "ic»t Voís»tz odcí gíobc I»»ílussigkcit :oílicgt odcí wcgc" dcí Xxxxxxx""g dcs Ḻcbc"s, dcs Köípcís odcí dcí Gcs""d»cit gc»»rtct wiíd. Ei"c Ä"dcí""g dcí «cwcisl»st z"m N»c»tcil dcs «cstcllcís ist mit dc" :oístc»c"dc" Rcgcl""gc" "ic»t :cíb""dc".

Related to Zwingende Haftung

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.