Änderung der allgemeinen Bedingungen Musterklauseln

Änderung der allgemeinen Bedingungen. 10.1 Der Contractor ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages sowie die ergän- zenden Bestimmungen durch öffentliche Bekanntgabe zu ändern (§§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV). 10.2 Ändern sich die Art der vom Contractor eingesetzten Brennstoffe, das Verhältnis der Brennstoffe zueinander oder auf dem Wärmemarkt, so kann der Contractor die Faktoren der Preisänderungsklausel den neuen Verhältnissen anpassen.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. ASTRAL behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu kürzen und die Änderungen auf der Website bekannt zu machen. Die weitere Nutzung der Website, nachdem eine derartige Bekanntmachung von Veränderungen der Allgemeinen Bedingungen erfolgt ist, gilt als Anerkennung der solcherart veränderten Allgemeinen Bedingungen durch den Abonnenten. ASTRAL behält sich das Recht vor, Teile oder die Gesamtheit der Website oder der verfügbaren Informationen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, vorübergehend oder definitiv zu stoppen. Gleichermassen behält sich ASTRAL das Recht vor, den Zugang des Abonnenten zu Teilen oder der Gesamtheit der Dienstleistung ohne Vorankündigung und Haftung zu beschränken.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Änderungen der “Allgemeinen Bedingungen für den Nieder- und Mittelspannungsanschluss sowie die Anschluss- und die Netznutzung” werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich innerhalb eines Monats beim Netzbetreiber Widerspruch dagegen erhebt. Auf diese Folge wird der Netzbetreiber bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 12.1. Die SWE Energie ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages zu ändern. Die Änderung der Be- dingungen wird öffentlich bekannt gemacht. 12.2. Ändern sich die Art der von der SWE Energie eingesetzten Brennstoffe, das Verhältnis der Brenn- stoffe zueinander oder die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt Deutschland, so kann die SWE Energie die Faktoren der Preisänderungsklausel den neuen Verhältnissen entsprechend anpassen.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen dieser Bedingungen sowie des BENDURA Mobile Ban- king -Dienstleistungsangebots vor. Eine solche wird dem Kunden/Kontoinhaber bzw. Benutzer auf ge- eignete Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert 14 Tagen seit dem Datum, wel- ches die Mitteilung trägt, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der BENDURA Mobile Banking -Dienstleistungen als genehmigt.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 7.1 Die BGW ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages (z.B. technische Anschlussbedingungen) zu ändern. Die Änderung der Bedingungen wird öffentlich bekanntgegeben und danach wirksam. 7.2 Ändern sich die Art der von der BGW eingesetzten Brennstoffe, das Verhältnis der Brennstoffe zueinander oder die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt, so ist die BGW berechtigt und verpflichtet, die Faktoren der Preisänderungsklausel den neuen Verhältnissen anpassen.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Änderungen der Verkaufsbedingungen und Retourenregelungen behält sich Xxxxxxx jederzeit vor. Die jeweils aktuelle Version ist unter xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx (Link) aufrufbar. Xxxxxxx versendet periodisch auf dem Zirkularweg zusätzlich die aktuelle Version mit der Preisliste.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Änderungen der Verkaufsbedingungen und Retourenregelungen behält sich Xxxxxxx jederzeit vor. Die jeweils aktuelle Version ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxx aufrufbar oder kann jederzeit nachgefragt werden. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Die Bioenergiedorf Asche eG ist berechtigt, die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages sowie die ergänzenden Bestimmungen durch öffentliche Bekanntgabe, nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, zu ändern. Die Änderungen werden erst nach der öffentlichen Bekanntga- be wirksam.