Änderung der allgemeinen Bedingungen Musterklauseln

Änderung der allgemeinen Bedingungen. 10.1 Der Contractor ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages sowie die ergän- zenden Bestimmungen durch öffentliche Bekanntgabe zu ändern (§§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Die SWL sind berechtigt, die allgemeinen Bedingungen dieses Basisvertrages sowie die zusätzlichen Bedingungen nach Abschnitt 10 durch öffentliche Bekanntgabe zu än- dern (§§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 AVB FernwärmeV).
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 1. EVN behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen im Wege der Änderungskündigung zu ändern. Um eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen durchzuführen, teilt EVN dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Bedingungen durch ein an den Kunden individuell adressiertes Schreiben oder auf Wunsch des Kunden durch ein elektronisches Schreiben mit und spricht zugleich für den Fall der Nichtakzeptanz der Änderung der Allgemeinen Bedingungen durch den Kunden die Kündigung des Vertrages mit Ende des auf den Zugang der Kündigung zweit- folgenden Monats aus.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 7.1 Die BGW ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages (z.B. technische Anschlussbedingungen) zu ändern. Die Änderung der Bedingungen wird öffentlich bekanntgegeben und danach wirksam.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Änderungen der Verkaufsbedingungen und Retourenregelungen behält sich Xxxxxxx jederzeit vor. Die jeweils aktuelle Version ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxx aufrufbar oder kann jederzeit nachgefragt werden. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 12.1. Die SWE Energie ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages zu ändern. Die Änderung der Be- dingungen wird öffentlich bekannt gemacht.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. 9.1 Die Stadtwerke Quickborn sind berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages zu ändern. Die Änderung der Bedingungen wird öffentlich bekannt gegeben (§ 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
Änderung der allgemeinen Bedingungen. ASTRAL behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu kürzen und die Änderungen auf der Website bekannt zu machen. Die weitere Nutzung der Website, nachdem eine derartige Bekanntmachung von Veränderungen der Allgemeinen Bedingungen erfolgt ist, gilt als Anerkennung der solcherart veränderten Allgemeinen Bedingungen durch den Abonnenten. ASTRAL behält sich das Recht vor, Teile oder die Gesamtheit der Website oder der verfügbaren Informationen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, vorübergehend oder definitiv zu stoppen. Gleichermassen behält sich ASTRAL das Recht vor, den Zugang des Abonnenten zu Teilen oder der Gesamtheit der Dienstleistung ohne Vorankündigung und Haftung zu beschränken.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. Die Bioenergiedorf Asche eG ist berechtigt, die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages sowie die ergänzenden Bestimmungen durch öffentliche Bekanntgabe, nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, zu ändern. Die Änderungen werden erst nach der öffentlichen Bekanntga- be wirksam.
Änderung der allgemeinen Bedingungen. EVKR ist berechtigt, die Regelungen dieses Vertrags sowie dieser AGB einseitig zu ändern. Davon ausgenommen sind die Bestim- mungen über Preise und Preiselemente, soweit dies nicht im Ver- trag ausdrücklich gestattet ist. Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages von EVKR neue Regelungen fest- gelegt, so wird EVKR den Kunden von den Änderungen unverzüg- lich in Textform informieren. Änderungen erlangen mit Beginn des übernächsten Monats nach Information des Kunden über die Än- derungen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Vertrages zwischen EVKR und dem Kunden, sofern bis dahin nicht ein Widerspruch des Kunden in Textform bei EVKR eingeht. EVKR wird den Kunden in der Informa- tion über der Änderung auf die Tatsache aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchs- frist als Zustimmung zur Änderung gilt.