Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. • Berufsgruppe A Die Einstufung in die Berufsgruppe A erfolgt für versicherte Personen, die eine kaufmännische, verwaltende, planende oder lehrende Tätigkeit ausüben. Dazu zählen z. B. Berufe in der Verwaltung, im Verkauf, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, außerdem aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen. Auch Personen, die keine berufliche Tätigkeit ausüben, also Xxxxxxx, Rentner und Pensionäre werden der Berufsgruppe A zugeordnet. • Berufsgruppe B Die Einstufung in die Berufsgruppe B erfolgt für versicherte Personen, die eine körperliche, sportliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben (einschließlich mitarbeitender Meister). Dazu zählen z. B. Berufe im Gastgewerbe, in der Holz-, Metall- oder Kunststoffverarbeitung sowie der Vollzugsdienst (nicht Verwaltung) bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei oder Feuerwehr. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten der Berufsgruppe B aus, wird der Beitrag der Berufsgruppe B berechnet.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. • – Berufsgruppe A Die Einstufung in die Berufsgruppe A diese Gefahrengruppe erfolgt für versicherte PersonenFrauen sowie Männer, die eine kaufmännische, verwaltende, verwaltende oder planende oder lehrende Tätigkeit ausüben. Dazu zählen z. B. Berufe in der Verwaltung, im Verkauf, in der Datenverarbeitung Datenverar- beitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, außerdem aufsichtsführende ) sowie aufsichtsführen- de Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen. Auch Personen, die keine berufliche Tätigkeit ausüben, also Xxxxxxx, Rentner und Pensionäre werden der Berufsgruppe A zugeordnet. • – Berufsgruppe B Die Einstufung in die Berufsgruppe B diese Gefahrengruppe erfolgt für versicherte PersonenFrauen sowie Männer, die eine körperliche, sportliche körperliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben (einschließlich mitarbeitender Meister). Dazu zählen z. B. Berufe im GastgewerbeGastge- werbe, in der Holz-Land- und Forstwirtschaft, Metall- bei der Polizei, bei der Feuerwehr, beim Zoll oder Kunststoffverarbeitung sowie im Truppen-, Einsatz- oder Vollzugdienst der Vollzugsdienst (nicht Verwaltung) bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei oder Feuerwehr. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten Tätigkei- ten der Berufsgruppe B aus, wird der Beitrag der Berufsgruppe B berechnet.
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Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 6.2.1 Die Höhe des Beitrags der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags der Versicherungssummen und Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis. • Berufsgruppe A Die Einstufung in Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher innerhalb von 2 Monaten mitteilen.
6.2.2 Fällt die Berufsgruppe A erfolgt neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung unter die „Gefahrengruppe B“ (Berufe mit der Gefahrengruppe B sind z. B.: Arbeiter im Straßen-, Hoch- oder Tiefbau; Maurer, Dachdecker, Gipser, Gerüstbauer, Zimmerer, Antenneninstallateure, Schornsteinfeger, Kranführer; Schiffspersonal; im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, Feuerwehr und der Bundespolizei, Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr; Personen die sich mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen beschäftigen), gilt folgendes: Nach Ablauf von zwei Monaten nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit ist die Prämie der Gefahrengruppe "B" zu entrichten. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen Prämie, bei gleichzeitiger Reduzierung der Versicherungssummen, weiter. Abweichend hiervon wird für versicherte Personen, die eine kaufmännische, verwaltende, planende oder lehrende Tätigkeit ausüben. Dazu zählen z. B. Berufe in der Verwaltung, im Verkauf, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen, außerdem aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen. Auch Personen, Höhe nicht veränderbare Leistungen die keine berufliche Tätigkeit ausüben, also Xxxxxxx, Rentner und Pensionäre werden der Berufsgruppe A zugeordnet. • Berufsgruppe B Die Einstufung in die Berufsgruppe B erfolgt für versicherte Personen, die eine körperliche, sportliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben (einschließlich mitarbeitender Meister). Dazu zählen z. B. Berufe im Gastgewerbe, in der Holz-, Metall- oder Kunststoffverarbeitung sowie der Vollzugsdienst (nicht Verwaltung) bei Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei oder Feuerwehr. Übt eine Person auch nur gelegentlich Tätigkeiten der Berufsgruppe B aus, wird der Beitrag der Berufsgruppe B berechnetPrämie angepasst.
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Samples: Vema Unfallversicherungskonzept