Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist 3 Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die Attestkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. • bei Unfallrente bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe. • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 2 Tagessätzen. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze bis zu 5 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen zugehen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 10. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleis- tung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir je Leistungsart bis zu 100 €. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: − Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, − bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist, − bei krankheitsbedingten Leistungen der Nachweis über die Krankheitsursache und Krankheitsfolgen. Bitte beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Der Versicherer ist verpflichtet, sich innerhalb von einem Monat darüber zu erklären, ob und inwieweit eine Entschädigungspflicht anerkannt wird. Die Frist beginnt mit dem Eingang der notwendigen Unterlagen, die zur Feststellung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach beizubringen sind.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 6 AUB 2017 Premium. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invaliditätsleistung oder Invaliditätsleistung ab 20 % bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. • bei Unfall-Rente Klassik oder Unfall-Rente Plus bis zu 1 Monatsrente. • bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe. • bei Unfall-Tagegeld und Unfall-Krankenhaustagegeld jeweils bis zu 1 Tagessatz. • bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Bergungskosten bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, in welchem Um- fang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen • Nachweis über die entstandenen Kosten Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entste- hen übernehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Abweichend hier- von beträgt die Frist bei Invaliditätsleistung und Unfall- Rente drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. – Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfah- rens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditäts- grads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, – bei Invaliditätsleistung bis zu ein Promille der versi- cherten Summe, – bei Unfall-Rente bis zu zehn Prozent der versicher- ten Monatsrente, – bei Übergangsleistung bis zu ein Prozent der versi- cherten Summe, – bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz. – bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Kranken- haustagegeldsatz.
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklä- ren, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht aner- kennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. • Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 3.2.