Änderung des Leistungsangebots. Die Sparkasse ist berechtigt, die Online-Banking-Anwendung „Elektronischer Kontoauszug“ inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere weitere Leistungen in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. Die Sparkasse hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen Kontoauszug insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Authentifizierungsinstrumente zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit, geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Die Sparkasse ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, den Elektronischen Kontoauszug den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über wesentliche Änderungen wird die Sparkasse den Teilnehmer und den Kontoinhaber mit einer Änderungsfrist von 2 Monaten vorab unter Hinweis auf das Kündigungsrecht des Teilnehmers nach Nr. 4 informieren. Ersatzlos gestrichen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung des Leistungsangebots. Die Sparkasse ist berechtigt, die Online-Banking-Anwendung „Elektronischer Elektroni- scher Kontoauszug“ inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere insbe- sondere weitere Leistungen in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. Die Sparkasse hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen Kontoauszug Kon- toauszug insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Authentifizierungsinstrumente Authenti- ¿zierungsinstrumente zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit, geänderter technischer oder rechtlicher RahmenbedingungenRah- menbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Die Sparkasse ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, den Elektronischen Elek- tronischen Kontoauszug den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren modi¿zieren oder neue SicherheitsverfahrenSicherheitsverfah- ren, Signaturen etc. einzuführen). Über wesentliche Änderungen wird die Sparkasse den Teilnehmer und den Kontoinhaber mit einer Änderungsfrist Änderungs- frist von 2 Monaten vorab unter Hinweis auf das Kündigungsrecht des Teilnehmers Teil- nehmers nach Nr. 4 informieren. Ersatzlos gestrichen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung des Leistungsangebots. Die Sparkasse ist berechtigt, die Online-Banking-Anwendung „Elektronischer Elektroni- scher Kontoauszug“ inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere insbe- sondere weitere Leistungen in ihr Leistungsangebot aufzunehmen. Die Sparkasse hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen Kontoauszug insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Authentifizierungsinstrumente zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit, geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Die Sparkasse ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, den Elektronischen Kontoauszug den geänderten rechtlichen oder technischen techni- schen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der elektronischen elektro- nischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder neue SicherheitsverfahrenSicher- heitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über wesentliche Änderungen Änderun- gen wird die Sparkasse den Teilnehmer und den Kontoinhaber mit einer Änderungsfrist von 2 Monaten vorab unter Hinweis auf das Kündigungsrecht Kündigungs- recht des Teilnehmers nach Nr. 4 informieren. Ersatzlos gestrichen.
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