Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung der von net services zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services dem Kun- den Zugang gewährt, kann net services die vom Kunden vertraglich geschul- deten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass net services nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- gen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de regulatorische Umfeld). net services teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. 2.2 net services ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes entspricht. net services hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen. 2.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. 2.4 net services kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 3.1 Bei einer Änderung der von net services SwS PL zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für telekommunikative und telekommunikationsgestützte Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzenanderer Anbieter, zu denen net services SwS PL dem Kun- den Kunde Zugang gewährt, kann net services SwS PL die vom Kunden Kunde vertraglich geschul- deten geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen billi- gem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht Kündigungs- recht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuübenauszu- üben, dass net services SwS PL nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- generlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Sonderrufnummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men Unternehmen und anderen maßgeblichen maßgebli- chen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de zwingende regulatorische UmfeldUm- feld). net services SwS PL teilt dem Kunden Kunde diese Änderungen mindestens sechs vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit Angemessenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, Rechts- grund sind ausgeschlossen.
2.2 net services ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung 3.2 Änderungen der Mehrwertsteuer in dem Maße Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Ankündigung und ohne außer- ordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes entspricht. net services hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisenweitergegeben.
2.3 3.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services SwS PL schriftlich oder in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services SwS PL dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. Änderungen bei Sonderrufnummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.) werden im jeweils gültigen Preisblatt veröffentlicht.
2.4 net services 3.4 SwS PL kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen Inte- ressen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services SwS PL die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services SwS PL den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung Die sich aus dem Vertrag und seinen Bestandteilen ergebenden Vertrags- bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbe- dingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, GasGVV, GasNZV, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der von net services zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services dem Kun- den Zugang gewährt, kann net services die vom Kunden vertraglich geschul- deten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entstehtBundesnetzagentur). Das billige Ermessen ist vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Weise auszuübenPhase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzge- bungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), dass net services die die SWR nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeuten- dem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in den Vertragsbedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierig- keiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die Änderungen ausgleichtSWR verpflichtet, ohne einen weiteren Vorteil die Vertragsbedingungen – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu erlan- gen. Dies gilt insbesondere für ergänzen, als es die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zu- mutbaren Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (wie z.z. B. 0900/0137, Inmarsat usw.mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Ein Änderungs- recht Anpassungen der Ver- tragsbedingungen nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AGwerden nur wirksam, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de regulatorische Umfeld). net services teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.2 net services ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an wenn die SWR den Kunden im Rahmen rechtzeitig vor dem geplanten Wirksamwerden, in jedem Fall vor Ablauf einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes entspricht. net services hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.
2.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services Abrechnungs- periode in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten mitgeteilt und treten einen Monat über die beabsichtigten Anpassungen unterrichtet. Ändert die SWR die Vertragsbedingungen nach dieser Ziffer einseitig, hat der Mitteilung in KraftKunde das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Sofern net services dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, Hierauf wird der Kunde von der SWR in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kanngesondert hingewiesen.
2.4 net services kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung AGB Strom - Stand 10.10.2022 Die sich aus dem Vertrag und seinen Bestandteilen ergebenden Vertragsbe- dingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingun- gen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EnWG, StromGVV, Strom- NZV, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der von net services zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services dem Kun- den Zugang gewährt, kann net services die vom Kunden vertraglich geschul- deten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entstehtBundesnetzagentur). Das billige Ermessen ist vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Än- derungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Weise auszuübenPhase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), dass net services die die SWR nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört wer- den. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in den Vertragsbedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Er- gänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die Änderungen ausgleichtSWR verpflichtet, ohne einen weiteren Vorteil die Vertragsbedingungen – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu erlan- gen. Dies gilt insbesondere für ergänzen, als es die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Wiederherstellung des Äqui- valenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Durchführung des Vertragsver- hältnisses erforderlich macht (wie z.z. B. 0900/0137, Inmarsat usw.mangels gesetzlicher Überleitungsbestim- mungen). Ein Änderungs- recht Anpassungen der Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AGwerden nur wirksam, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de regulatorische Umfeld). net services teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.2 net services ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an wenn die SWR den Kunden im Rahmen rechtzeitig vor Ablauf einer Anpassung Abrechnungsperiode über die beabsich- tigten Anpassungen unterrichtet. Ändert die SWR die Vertragsbedingungen nach dieser Ziffer einseitig, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es Wirksamwerdens der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes entsprichtVertragsanpassung zu kündigen. net services hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.
2.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, Hierauf wird der Kunde von der SWR in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kanngesondert hingewiesen.
2.4 net services kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 3.1 Bei einer Änderung der von net services epcan zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzenanderer Anbieter, zu denen net services epcan dem Kun- den Kunden Zugang gewährt, kann net services epcan die vom Kunden vertraglich geschul- deten geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass net services epcan nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- generlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Sonderrufnummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de zwingende regulatorische Umfeld). net services epcan teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit Angemessenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.2 net services ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes entspricht. net services hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.
2.3 3.2 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services epcan schriftlich oder in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraftmitgeteilt. Sofern net services epcan dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.
2.4 net services 3.3 epcan kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen Interessen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services epcan die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services epcan den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung 14.1.1 Ändern sich die Entgelte, die der von net services Anbieter zu zahlenden Entgelte zahlen hat für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung Netzzusammen- schaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzenanderer Anbieter, zu denen net services der Anbieter dem Kun- den Kunden Zugang gewährt, kann net services der Anbieter die vom Kunden vertraglich geschul- deten geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht Kündigungs- recht des Kunden entsteht. Das Der Anbieter übt das billige Ermessen ist Er- messen in der Weise auszuübenaus, dass net services er nur die Änderungen ausgleichtaus- gleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- generlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Sonderrufnum- mern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat Ziele in Krisengebieten usw.). Ein Änderungs- recht Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der TKG, an die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen Rechtsverord- nungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen Entscheidun- gen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men Deutschland GmbH und anderen maßgeblichen maß- geblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de zwingende regulatorische Umfeld). net services Der Anbieter teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen einen Monat vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden Kun- den vornehmen, wie es er- forderlich zwingend erfor- derlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung zu, die Angemessenheit der Änderung auf deren Ange- messenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossenÄnde- rung gerichtlich überprüfen zu lassen.
2.2 net services 14.1.2 Der Anbieter ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede eine zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer Umsatz- steuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung Anpas- sung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung Er- klärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes gesetzli- chen Umsatzsteuersatzes entspricht. net services Der Anbieter hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuersatzes auf die Änderung hinzuweisen. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs.1 der Zivilprozessordnung (Berechnung durch das Ge- richt) entsprechend anzuwenden.
14.1.3 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten teilt der Anbieter dem Kunden mit. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderung kündigen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Erhöhung hinzuweisendas Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft.
2.3 14.1.4 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden unter Hinweis auf das ausgeübte Änderungs- recht und nach Xxxx von net services des Anbieters schriftlich, in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten Text- form oder durch SMS mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services der Anbieter dem Kunden Mitteilungen Mittei- lungen nicht im Volltext zukommen lässtlasst, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. Die Mitteilung nach Abschnitt 14.1.3 hat immer wie dort genannt im vollen Umfang zu erfolgen.
2.4 net services kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung der von net services GREENFIBER zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services GREENFIBER dem Kun- den Kunden Zugang gewährt, kann net services GREENFIBER die vom Kunden vertraglich geschul- deten geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuübenaus- zuüben, dass net services GREENFIBER nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- generlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern Sonderrufnummern (wie z.z. B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche ge- richtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser die- ser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men Unternehmen und anderen ande- ren maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de zwingende regulatorische Umfeld). net services GREENFIBER teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen ge- richtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit Angemessenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.2 net services GREENFIBER hat das Recht, Änderungen dieser AGB vorzuneh- men, wenn und soweit Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, behördliche Anordnungen oder unvorherseh- bare Entwicklungen, die GREENFIBER nicht selbst veranlasst und auf die GREENFIBER auch keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bestehende Ausgewogenheit des Vertrags-ver- hältnisses nicht bedeutend gestört wird. GREENFIBER ist nicht berechtigt, wesentliche Vertragsregelungen, wie z.B. Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit oder Kündi- gungsfristen abzuändern.
2.3 GREENFIBER ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises Endkundenprei- ses durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes Mehrwertsteuersatzes entspricht. net services XXXXXXXXXX hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen Wochen vor Inkrafttreten In- krafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.
2.3 2.4 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen oder der AGB werden dem Kunden nach Xxxx von net services GREENFIBER in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten Inkrafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services GREENFIBER dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.
2.4 net services 2.5 GREENFIBER kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend ergän- zend zu den vor- stehenden vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen Interessen des Kunden und den folgenden Bedingungen Bedin- gungen ändern. Ändert net services GREENFIBER die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb inner- halb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services XXXXXXXXXX den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung der von net services NYNEX satellite OHG zu zahlenden Entgelte für besondere beson- dere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern An- bietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services NYNEX satellite OHG dem Kun- den Kunden Zugang gewährt, kann net services NYNEX satellite OHG die vom Kunden vertraglich geschul- deten geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass net services NYNEX satellite OHG nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- generlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Deut- schen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de regulatorische zwingende regu- latorische Umfeld). net services NYNEX satellite OHG teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens mindes- tens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit Angemessenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.2 net services NYNEX satellite OHG ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugebenweiter- zugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwert- steuersatzes Mehrwertsteuersatzes entspricht. net services NYNEX satellite OHG hat den Kunden mindestens sechs Wo- chen Wochen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.
2.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Xxxx von net services NYNEX satellite OHG in Textform sechs Wochen vor In- krafttreten Inkraft- treten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern net services NYNEX satellite OHG dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung Mittei- lung erhalten kann.
2.4 net services NYNEX satellite OHG kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vor- stehenden vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interes- sen Interessen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert net services NYNEX satellite OHG die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb in- nerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist net services NYNEX satellite OHG den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste