Änderungen des Abonnementvertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, Veränderungen (insbesondere Wegfall oder Erlangung der Berechtigung i.S.d. Schülerfahrkostenverordnung, Schulwechsel, Ende der schulischen Ausbildung), einen Wohnortwechsel oder Änderungen in Bezug auf Kontendaten dem VRS- bzw. VRR- Vertragsverkehrsunternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen. Änderungen greifen erst zum Zeitpunkt der Meldung (Posteingang beim Vertragsverkehrsunternehmen). Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Änderungen des Abonnementvertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, Veränderungen (insbesondere Wegfall oder Erlangung der Berechtigung i.S.d. SchülerfahrkostenverordnungSchülerfahrkos- tenverordnung, Schulwechsel, Ende der schulischen Ausbildung), einen Wohnortwechsel oder Änderungen in Bezug auf Kontendaten Kontenda- ten dem VRS- bzw. VRR- Vertragsverkehrsunternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen. Änderungen greifen erst zum Zeitpunkt der Meldung (Posteingang Postein- gang beim Vertragsverkehrsunternehmen). Rückwirkende Erstattungen Erstat- tungen sind nicht möglich.
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Samples: VRS Gemeinschaftstarif
Änderungen des Abonnementvertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, verpflichtet Veränderungen (insbesondere Wegfall Weg- fall oder Erlangung der Berechtigung i.S.d. SchülerfahrkostenverordnungSchülerfahrkosten- verordnung, Schulwechsel, Ende der schulischen Ausbildung), einen ei- nen Wohnortwechsel oder Änderungen in Bezug auf Kontendaten dem VRS- bzw. VRR- Vertragsverkehrsunternehmen umgehend schriftlich mitzuteilenmitzu- teilen. Änderungen greifen erst zum Zeitpunkt der Meldung (Posteingang Postein- gang beim Vertragsverkehrsunternehmen). Rückwirkende Erstattungen Erstat- tungen sind nicht möglich.
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Samples: VRS Gemeinschaftstarif
Änderungen des Abonnementvertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, Veränderungen (insbesondere Wegfall oder Erlangung der Berechtigung i.S.d. SchülerfahrkostenverordnungSchülerfahrkos- tenverordnung, Schulwechsel, Ende der schulischen Ausbildung), einen Wohnortwechsel oder Änderungen in Bezug auf Kontendaten Kontenda- ten dem VRS- bzw. VRR- VRR-Vertragsverkehrsunternehmen umgehend umge- hend schriftlich mitzuteilen. Änderungen greifen erst zum Zeitpunkt der Meldung (Posteingang Postein- gang beim Vertragsverkehrsunternehmen). Rückwirkende Erstattungen Erstat- tungen sind nicht möglich.
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Samples: VRS Gemeinschaftstarif