Änderungen des Leistungsumfanges Musterklauseln

Änderungen des Leistungsumfanges. 3.5.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfanges verlangen. Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung, den Einfluss auf die Zeitplanung und die Kosten darlegen, um der anderen Vertragspartei die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Eine Änderung des Leistungsumfanges wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragsparteien bindend.
Änderungen des Leistungsumfanges. 5.1 Änderungen des Vertragsumfanges können Auswirkungen auf die vereinbar­ ten Preise und Termine haben. Namentlich folgende zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestand­ teil vereinbart wurden:
Änderungen des Leistungsumfanges. 3.1 Der Kunde kann nach dem Vertragsschluss Änderungen des Leis- tungsumfanges im Rahmen der Leistungsfähigkeit der c.i.t. verlangen, es sei denn, dies ist für die c.i.t. unzumutbar. Die c.i.t. wird prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und dem Kunden das Prüfungsergebnis mitteilen. Ist das Verlangen zumutbar und durchführbar, teilt sie gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht. Erfordert ein Änderungsverlangen des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert beauftragt. Der Überprüfungsaufwand kann von der X.X.X.xx Rechnung gestellt werden.
Änderungen des Leistungsumfanges. 4.1 Jeder Vertragsteil kann während der Laufzeit des Ein- zelvertrages in schriftlicher Form Änderungen oder Ergän- zungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change“) dem anderen Vertragspartner vorschlagen. Gleichzeitig mit einem Änderungs- oder Ergänzungsvorschlag von msg Plaut hat msg Plaut dem KUNDEN mitzuteilen, unter wel- chen Bedingungen (Kosten, Auswirkungen auf Inhalte und Termine, Fristen usw.) msg Plaut die vorgeschlagenen Än- derungen vornimmt. Im Falle von Änderungs- oder Ergän- zungswünschen des KUNDEN wird msg Plaut dem KUN- DEN rasch nach Zugang des Änderungswunsches mittei- len, ob und unter welchen Bedingungen (Kosten, Ter- mine, Auswirkungen auf Inhalte, usw.) msg Plaut die vor- geschlagenen Änderungen oder Ergänzungen durchführt.
Änderungen des Leistungsumfanges. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leis- tungsumfanges verlangen. Eine gewünschte Änderung muss je- doch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung, den Einfluss auf die Zeitplanung und die Kosten darlegen, um der anderen Vertragspartei die Mög- lichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Eine Änderung des Leistungsumfanges wird erst durch rechtsgültige Unter- schrift beider Vertragsparteien bindend.
Änderungen des Leistungsumfanges. 3.1. Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich der Leistungsanforderungen sind nur bis zum Abschluss der Arbeitsvorbereitungen möglich und es bedarf grundsätzlich der Abstimmung mit uns. Überdies müssen wir dieser Änderung zustimmen. Wir werden den Kunden diesbezüglich beraten und ihn insbesondere auf verfügbare Ressourcen, Änderungen des Zeitplans und der Vergütung hinweisen.
Änderungen des Leistungsumfanges. Führen gegenüber der Vereinbarung im Vertrag geänderte Anforderungen des Kunden oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände zu einem erhöhten Aufwand, so wird der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Anbieter wird diese Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abrechnen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.