Änderungen in den Sonderbedingungen Musterklauseln

Änderungen in den Sonderbedingungen. Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Über- weisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte).
Änderungen in den Sonderbedingungen. Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB- Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie in Nr. 1.2 der Sonder- bedingungen für den Lastschrifteinzug. 134 520 II 09.21 YH03ETL VBO 52659 Seite 1 von 1 Ausfertigung für den Kunden Kunde Bank VR-Bank Ostbayern-Mitte eG Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Zur bankinternen Bearbeitung Nr. IBAN Kunden-Nr. 192 370 II 06.18 YH03ETL VBO 52659 Seite 1 von 3
Änderungen in den Sonderbedingungen. Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB- Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie in Nr. 1.2 der Sonder- bedingungen für den Lastschrifteinzug. 134 520 II 09.21 YC0KVHF VDO 53116 Seite 1 von 1 Ausfertigung für den Kunden ° Allgemeine Geschäftsbedingungen ° Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr ° Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen ° Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr ° Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) ° Sonderbedingungen für die VR-SparCard ° Sonderbedingungen für den Sparverkehr ° Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ° Sonderbedingungen für das Online-Banking ° Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs ° Sonderbedingungen für den Scheckverkehr ° Sonderbedingungen für die Abholung von Briefen und für die Überlassung von Briefschließfächern ° Sonderbedingungen für das Wechseldiskont- und Wechseleinzugs- geschäft ° Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten ° Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern ° Sonderbedingungen für die Nutzung zentraler Authentifizierungs- dienste im Online-Banking ° Sonderbedingungen für die Nutzung von Multibanking-Zusatzdiensten im Online-Banking ° Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. angeschlossen.
Änderungen in den Sonderbedingungen. Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB- Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie in Nr. 1.2 der Sonder- bedingungen für den Lastschrifteinzug. 134 520 II 06.22 XXXXXX0 XXX 00000 Seite 1 von 1 Ausfertigung für den Kunden Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3
Änderungen in den Sonderbedingungen. Die in den zahlungsverkehrsrechtlichen Sonderbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel entspricht der Neufassung in Nr. 12 Abs. 5 AGB- Banken. Der genaue Wortlaut der Preisänderungsklauseln ist jeweils abgedruckt in Nr. 1.10 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Nr. 1.2 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr, A.II.12 der Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie in Nr. 1.2 der Sonder- bedingungen für den Lastschrifteinzug. 134 520 II 09.21 XCEBBE1 VDO 68517 Seite 1 von 1 Ausfertigung für den Kunden Zum einen haben wir die jährlichen Entgelte für Kreditkarten für einen Teil der Kreditkarten gesenkt, bei der GoldCard haben wir unsere Aktion für das Jahr 2022 verlängert. Zum anderen fassen wir die Zinsanpassungsklauseln transparenter ab. In dem Zug senken wir den Standardsollzins bei Girokonten. Anbei die Änderungen im Detail: Produkt / Dienstleistung Aktuell Neu BasicCard EUR 20,00 p.a. EUR 0,00 p.a. DirectCard EUR 20,00 p.a. EUR 0,00 p.a. im ersten Jahr EUR 10,00 p.a. ab dem zweiten Jahr GoldCard EUR 30,00 (Aktionspreis 2020/2021/2022) EUR 70,00 (ab 2023) ClassicCard + GoldCard Zusatzkarten möglich Entfällt (bestehende Zusatzkarten bleiben bestehen) Habenzinssatz für Girokonten 0,00 % Entfällt Sollzinssatz für Girokonten 12,50 % 8,99 % (EZB Hauptrefinanzierungssatz + 8,99 %, mindestens 8,99 %) Habenzinssatz für private und gewerbliche Tagesgeldkonto 0,00 % EZB Hauptrefinanzierungssatz - 1,50 %, mindestens 0,00 % Sparkonten (Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist, VR-Bonusplan, vermögenswirksame Spareinlagen) 0,01 % EZB Hauptrefinanzierungssatz - 1,25 %, mindestens 0,00 % Die Berechnung von Verwahrentgelten erfolgt nur, wenn der zugrundeliegende Vertrag die Möglichkeit der Berechnung ausdrücklich vorsieht. Das Verwahrentgelt wird nachträglich mit dem Rechnungsabschluss belastet. Berechnungsgrundlage ist, der auf dem jeweiligen Konto verwahrte tägliche Guthabenbetrag. Die Bestimmung des Guthabenbetrages erfolgt auf Grundlage des Tagesendsaldos. Unter Berücksichtigung der gesamten Geschäftsbeziehung vereinbart die Bank einen individuellen Freibetrag für alle Einlagenkonten. Der Freibetrag kann individuell auf die Einlagenkonten verteilt werden. Das Verwahrentgelt beträgt pro Jahr: 0,50 % (Referenzzinssatz: Zinssatz der EZB für die Einlagenfazilität) Sparkonten Zinssatz (variabel) für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist pro Jahr 0,00 %2) VR-Bonusplan (Altbestand) pro Jahr 0,00 %2) Zinssatz für vermögenswirksa...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und