Österreichisches Recht Musterklauseln

Österreichisches Recht. Diese Police unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Österreichisches Recht. Im Übrigen gelangt auf dieses Vertragsverhältnis österreichisches Recht, insbesondere die Leistungsstörungs- und Schadenersatz- bestimmungen, ausgenommen dessen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht zur Anwendung. ..................................... .............................................. Ort, Datum Unterschrift (Auftragnehmer) ..................................... ................................................
Österreichisches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des österreichischen Rechts verweisen. 2325. Austrijsko pravo Na pravne odnose između Izdavatelja i Kupca isključivo se primjenjuje austrijsko pravo, uz iznimku Konvencije Ujedinjenih naroda o ugovorima o međunarodnoj prodaji robe od 11. travnja 1980. i odredbi koje upućuju na primjenu drugog prava osim austrijskog.
Österreichisches Recht. Diese Police sowie die vorvertraglichen Beziehungen unterliegen dem österreichischem Recht. Die maßgebliche Sprache für diese Police als auch die vorvertraglichen Beziehungen ist Deutsch. Ausschließlich zuständig sind die Gerichte Österreichs. Sie können uns insbesondere an dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen.
Österreichisches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des österreichischen Rechts verweisen.
Österreichisches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des österreichischen Rechts verweisen. 2325. Austrian law The legal relationships between the Issuer and the customer shall be governed exclusively by Austrian law, excluding any provisions of its conflict of law rules that may refer to the law of a foreign jurisdiction and the provisions United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 11 April 1980 (CISG).
Österreichisches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der B2M und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des österreichischen Rechts verweisen.

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