Common use of Übergabestelle/Eigentumsgrenze Clause in Contracts

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Ei- gentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legt.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich Verant- wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungenHaus- anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen Ab- zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten Hausanschlusskas- ten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kundenNetzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Ei- gentum Eigentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legtfestgelegt.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse Niederspannungshaus­ anschlüsse am Netzan- schlusspunkt Netzan­schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - ­ soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen Freilei­ tungen mit Hausan- schlusskasten Hausan­schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen netzseiti­gen Anschlussklemmen, wobei wo­ bei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe­reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich Verant­wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungenHaus­anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen Ab­zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten Hausanschlusska­sten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kundenNetzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich ein­ schließlich der Abzweigklemmen Abzweigklem­men sind Ei- gentum Eigentum des Netzbetreibers. Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legtfestgelegt.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at