Common use of Übergabestelle/Eigentumsgrenze Clause in Contracts

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Eigentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich Verantwortungs- bereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungenHausanschluss- sicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile Leiter- seile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen Abzweig- klemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des NetzkundenNetz- kunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Eigentum Ei- gentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegtfestge- legt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen

Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse Niederspannungshaus­ anschlüsse am Netzan- schlusspunkt Netzan­schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - ­ soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen Freilei­ tungen mit Hausan- schlusskasten Hausan­schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen netzseiti­gen Anschlussklemmen, wobei wo­ bei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbe­reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich Verant­wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungenHaus­anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen Ab­zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten Hausanschlusska­sten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich ein­ schließlich der Abzweigklemmen Abzweigklem­men sind Eigentum des Netzbetreibers. Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegt.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen