Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Ei- gentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legt.
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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at
Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich Verant- wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungenHaus- anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen Ab- zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten Hausanschlusskas- ten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kundenNetzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Ei- gentum Eigentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legtfestgelegt.
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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at
Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse Niederspannungshaus anschlüsse am Netzan- schlusspunkt Netzanschlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ – bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen Freilei tungen mit Hausan- schlusskasten Hausanschlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen netzseitigen Anschlussklemmen, wobei wo bei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbereich Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verantwortungs- bereich Verantwortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Hausanschluss- sicherungenHausanschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ – bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiter- seile Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Abzweig- klemmen Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskasten Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netz- kundenNetzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich ein schließlich der Abzweigklemmen Abzweigklemmen sind Ei- gentum Eigentum des Netzbetreibers. ▪ – Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festge- legtfestgelegt.
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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at