Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Eigentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Netzbedingungen
Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse am Netzan- schlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen mit Hausan- schlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen Anschlussklemmen, wobei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich Verantwortungs- bereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungenHausanschluss- sicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile Leiter- seile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen Abzweig- klemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des NetzkundenNetz- kunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich der Abzweigklemmen sind Eigentum Ei- gentum des Netzbetreibers. ▪ Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegtfestge- legt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zu Den Verteilernetzen
Übergabestelle/Eigentumsgrenze. Die netzseitige Anschlussanlage beginnt für Niederspannungshausanschlüsse Niederspannungshaus anschlüsse am Netzan- schlusspunkt Netzanschlusspunkt im Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und endet - soweit zwischen dem Netzkunden und dem Netzbetreiber vertraglich nichts anderes vereinbart ist: ▪ – bei Erdkabelanschlüssen, Luftkabelleitungen und isolierten Freileitungen Freilei tungen mit Hausan- schlusskasten Hausanschlusskasten am Leitungsende beim Objekt im Hausanschlusskasten an den netzseiti- gen netzseitigen Anschlussklemmen, wobei wo bei diese Anschlussklemmen noch im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbereich des Netzbetreibers sind. Die kundenseitigen Anschlussklemmen sind im Verant- wortungsbereich Verantwortungsbereich des Netzkunden. Der Hausanschlusskasten, ausgenommen die Haus- anschlusssicherungenHausanschlusssicherungen, befindet sich im Eigentum des Netzbetreibers. ▪ – bei Freileitungsanschlüssen mit blanken Leiterseilen bei den Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten beim Objekt. Die Anschlussleitung von den Ab- zweigklemmen Abzweigklemmen der Leiterseile zum Hausanschlusskasten sowie der Hausanschlusskas- ten Hausanschlusskasten selbst einschließlich der Hausanschlusssicherungen befindet sich im Eigentum des Netzkunden. Isolatoren, Dachständer, Ausleger einschließlich ein schließlich der Abzweigklemmen Abzweigklemmen sind Eigentum des Netzbetreibers. ▪ – Für Mittelspannungsanschlüsse wird die Eigentumsgrenze im Netzzugangsvertrag festgelegt.
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