Common use of Übergang der Gläubigerrechte Clause in Contracts

Übergang der Gläubigerrechte. 1 Ein Solidarschuldner kann dem Gläubiger nur solche Einreden ent- gegensetzen, die entweder aus seinem persönlichen Verhältnisse zum Gläubiger oder aus dem gemeinsamen Entstehungsgrunde oder Inhalte der solidarischen Verbindlichkeit hervorgehen. 2 Jeder Solidarschuldner wird den andern gegenüber verantwortlich, wenn er diejenigen Einreden nicht geltend macht, die allen gemeinsam zustehen.

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Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law