Common use of Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz Clause in Contracts

Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend unter folgenden Voraussetzungen: • Wir haben Ihren Antrag unverändert angenommen. • Sie haben den im Versicherungsschein genannten ersten oder ein- maligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.

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Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag Beitrag nach C.1 gezahlt haben, geht der vorläufige vor- läufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend unter folgenden Voraussetzungen: rückwirkend, wenn Wir haben wir Ihren Antrag unverändert angenommen. angenommen haben und • Sie haben den im Versicherungsschein genannten ersten oder ein- maligen einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. d.h. spätestens innerhalb inner- halb von 2 Wochen14 Tagen) nach Ablauf von 2 zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertretenVersiche- rungsscheins bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend unter folgenden Voraussetzungen: • Wir haben rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen. • angenommen haben und Sie haben den im Versicherungsschein Versicherungs- schein genannten ersten oder ein- maligen einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertretenVersicherungsscheins bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. B.2.4 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jeder- zeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. B.2.5

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Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend unter folgenden Voraussetzungen: • Wir haben rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen. • angenommen haben und Sie haben den im Versicherungsschein Versicherungs- schein genannten ersten oder ein- maligen einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. d.h. spätestens innerhalb von 2 Wochen14 Tagen) nach Ablauf von 2 zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertretenVersicherungsscheins bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. B.2.4 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. B.2.5

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