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Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Musterklauseln

Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung
Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird sofort mit Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Sie haben diesen Beitrag unverzüglich zu zahlen.
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einma- lige Beitrag wird spätestens zwei Wochen nach Vertrags- abschluss fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüg- lich zu zahlen. Für den Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses gelten die Regelungen nach B. C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- sicherungsschutz erst ab der Zahlung. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- sen, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem vereinbarten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jah- resbeitrags.
Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise bezahlen. Welche Zah­ lungsweise Sie mit uns vereinbart haben, sehen Sie in Ih­ rem Versicherungsschein. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist nur eine monatli­ che Beitragszahlung möglich. F1G330 X Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich, d .h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang des Versicherungs­ scheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungs­ schein angegebenen Versicherungsbeginn.
Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 33 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz) unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- barten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Der im Versicherungsschein oder Einzelleasingvertrag genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins oder Einzelleasingvertrages fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb der mit der LeasePlan Deutschland GMBH vereinbarten Zahlungsziele) zu zahlen.
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Haben Sie mit uns zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit von uns eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies nicht zu vertreten, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nach dem wir Sie in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert haben.
Zahlung des ersten oder einmaligen BeitragsRechtzeitige Zahlung C.1.1 Den in der Deckungsbestätigung genannten ersten oder ein- maligen Beitrag ziehen wir von Ihrem Konto spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ein. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit von diesem Konto eingezogen werden kann. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie- hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie spätestens zwei Wochen nach unserer erneuten schriftlichen Zahlungsaufforde- rung erfolgt.