Common use of Übergang von Ersatzansprüchen Clause in Contracts

Übergang von Ersatzansprüchen. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset- zung durch den Versicherer soweit erforderlich mit- zuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leis- tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungs- nehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahr- lässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

Appears in 6 contracts

Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, ws.huvecdn.com