Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers geltend gemacht werden.
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Samples: Krankenzusatzversicherung
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden Scha- den ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherten Kunden ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmers/versicherten Kunden geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmer/versicherte Kunde die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
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Samples: Insurance Agreement
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer Versicherten ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers Versicherten geltend gemacht werden.
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Samples: Man Kaskoairbag Versicherung
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer geltend gemacht werden.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 21.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit so weit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
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Samples: Transportversicherung – Werkverkehr Plus Versicherung
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser der Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers geltend gemacht werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Übergang von Ersatzansprüchen. 20.1 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.Schaden
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Samples: Transportversicherung