Überschallknall. In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2018 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
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Überschallknall. In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2018 2021 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Überschallknall. In Erweiterung von § 1.1 a) aa) 2.1 DEG-VGB 2018 2019 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Überschallknall. In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2018 2022 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Überschallknall. In Erweiterung von § Ziffer 1.1 a) aa) DEGAL-VGB 2018 2010 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges Flug- zeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung