Sicherheitspaket Musterklauseln

Sicherheitspaket. Nutzen Sie das Sicherheitspaket powered by F-Secure, schließen Sie einen Vertrag direkt mit unserem Kooperationspartner: F-Secure Corporation, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, XX 00, 00000 Xxx- xxxxx, Xxxxxxxx. Deshalb übermitteln wir Ihre Vertragsdaten an F-Secure. Wir und F-Secure sind für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten jeweils verantwortlich. Mehr zum Datenschutz bei F-Secure erfahren Sie online unter: xxxxx://xxx.x-xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx Sofern Sie als Kunde der Vodafone West GmbH das Sicherheitsprodukt „F-Secure“ erwerben, verar- beiten wir die zur Erbringung, Durchführung und Abrechnung ihrer Dienstleistungen, zur Si- cherstellung der technischen Verfügbarkeit und der Informationssicherheit (Virenschutz/ Schutz vor Schadsoftware) erforderlichen Bestandsdaten (vorwiegend Ihre Kundennummer, um diese einem F-Secure-Lizenzschlüssel aus unserem Kontingent zuordnen zu können) im- gesetzlich zulässigen Rahmen. Nutzen Sie unsere WLAN-Hotspot-Flat, WiFi Spot oder nehmen Sie am Homespot-Service teil, speichern wir Ihre Anmeldedaten und Ihre IP-Adresse, damit Sie den Service nutzen können. Nehmen Sie am Homespot-Service teil, trennen wir Ihr privates WLAN-Netz sicher vom öffent- lichen WLAN-Netz. Den Standort Ihres und aller anderen Homespots sehen Sie online und in der Hotspotfinder-App als Markierung auf einer Karte. Das ist eine Circa-Angabe. Ihre exakte Adresse ist dadurch nicht zu ermitteln. Haben Sie SuperWLAN gebucht, verwenden wir Informationen über das aktuell verbrauchte Datenvolumen sowie die Qualität der Verbindungen in Ihrem WLAN zur automatischen Opti- mierung der WLAN-Qualität. So ermitteln wir den Bandbreitenbedarf der WLAN-fähigen End- geräte in Ihrem WLAN. Um Ihre einzelnen Geräte voneinander unterscheiden zu können, erhe- ben wir deren Gerätekennungen, u. a. die sogenannte MAC-Adresse. So können wir die Bandbreite, die in Ihrem WLAN verfügbar ist, optimal auf die Geräte in Ihrem WLAN aufteilen, die bestmögliche Signalabdeckung erreichen und SuperWLAN stetig verbessern. Wenn Sie SuperWLAN mit der SuperConnect-App nutzen, verwenden wir Ihre oben genannte Daten zu- sätzlich, um Ihnen in der App einen Überblick über die Qualität und die angeschlossenen Ge- räte in Ihrem WLAN zu geben.
Sicherheitspaket. M-net überlässt dem Kunden abhängig von der vertraglichen Vereinbarung folgende Anwendungssoftware zum Schutz von Windows- und Mac-PCs sowie mobiler Endgeräte (Tablet/Smartphone mit Android- und iOS-Betriebssystem): • Sicherheitspaket Basic: M-net Sicherheit (Lizenz für 1 Gerät) • Sicherheitspaket S: M-net Sicherheit (Lizenzen für 3 Geräte) • Sicherheitspaket M: M-net Sicherheit (Lizenzen für 6 Geräte) • Sicherheitspaket L: M-net Sicherheit (Lizenzen für 15 Geräte) Die Anwendungssoftware bietet dreifachen Schutz vor Bedrohungen aus dem Internet: Die Funktionalität der Anwendungssoftware ist abhängig vom Betriebssystem des verwendeten Gerätes und kann abhängig davon variieren. Die Software wird regelmäßig über das Internet mit neuen Sicherheitsupdates aktualisiert. Durch die Aktualisierungen können sich Funktionen im Zeitverlauf ändern.
Sicherheitspaket. 4.1. Überlassung der Software: M-net überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses über das M-net Sicherheitspaket. Die Software wird von der F-Secure Corporation, Helsinki, Finnland (Vorlieferant) bereitgestellt. Die Software kann für die Dauer des Vertrages entsprechend der Anzahl der Lizenzen auf Endgeräten (PCs und mobile Endgeräte) mit geeignetem Betriebssystem installiert und genutzt werden. Der Kunde muss bei der Nutzung der Software die Lizenzbestimmungen der F-Secure Corporation (so genannte EULA – End-User Licence Agreement) beachten und diesen Bestimmungen während der Installation der Software zustimmen. Diese Bestimmungen können auch unter xxx.X-xxx.xx eingesehen werden. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Software. M-net behält sich vor, eine vom Leistungsumfang her vergleichbare Software eines anderen Vorlieferanten zu verwenden. Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist i.d.R. eine neue Software zu installieren. Bei Kündigung der Option Sicherheitspaket oder von Lizenzen enden die Sicherheitsfunktionen der Software auf den jeweiligen Geräten zu dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird. können unter xxx.X-xxx.xx eingesehen werden. Eine Kompatibilität der Anwendungssoftware mit der Hardware, dem Betriebssystem und anderweitig installierter Software auf dem Gerät des Kunden kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden.
Sicherheitspaket. Beim ersten Schadensfall des Vertragsjahres während der Buchungszeit ist der Kunde haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Er haftet jedoch in Höhe von Versicherungsselbstbehalten (SB). Dieser Selbstbehalt kann mit dem Sicherheitspaket reduziert werden. Details entnehmen Sie bitte den Allgemei- nen Geschäftsbedingungen und der Tarifübersicht.
Sicherheitspaket. 13.1 Grundsätzlich trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten eines Unfallgegners, die Teilkaskoversicherung die Kosten z.B. für Glasschaden, bei Wildunfall oder bei Diebstahl und die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten für Unfallschäden am SWH Fahrzeug. Die Höhe von regulären und reduzierten Selbstbehalten sowie die Höhe des jährlichen Beitrags sind der Tarifübersicht zu entnehmen.
Sicherheitspaket. Allgemeine Geschäftsbedingungen M-net Internet
Sicherheitspaket. Durch Abschluss eines Sicherheitspaketes reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 300,00 EUR. Die Kosten für das Sicherheitspaket sind der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen und werden mit der ersten Rechnung ab Beginn des Gültigkeitszeitraums erhoben. Details siehe Führerscheinnummer Ausstellungsort Ausstellungsdatum Führerscheinklassen aktuell gültige Preisliste. Kündigungsfrist : 4 Wochen vor Laufzeitende. Ja, ich möchte ein Sicherheitspaket abschließen Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx im folgenden "STATTAUTO" schließen den folgenden Vertrag:
Sicherheitspaket 

Related to Sicherheitspaket

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.