Common use of Überschussbeteiligungen Clause in Contracts

Überschussbeteiligungen. 1) Um die zugesagten Versicherungsleistungen über die in der Regel lange Versicherungsdauer hinweg sicherzustellen, sind die vereinbarten Beiträge besonders vorsichtig kalkuliert. An dem erwirtschafteten Überschuss des BVV ist der Versicherungsnehmer entsprechend dem jeweiligen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan beteiligt.

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