Überschwemmungen. Eingeschlossen sind - abweichend von 7.10 b. und 7.14 c. AHB - Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer, soweit dadurch nicht die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird. Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung.
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Überschwemmungen. Eingeschlossen sind - abweichend von 7.10 b. und 7.14 c. AHB - Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer, Gewässer soweit dadurch nicht die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird. Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung.
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Überschwemmungen. Eingeschlossen sind - abweichend von 7.10 b. b) und 7.14 c. c) AHB - Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer, Gewässer soweit dadurch nicht die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird. Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung.
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