Common use of Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben Clause in Contracts

Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Teilaufgaben. Die Anlageentscheide des Immobilienfonds sind nicht an einen Dritten übertragen. Die Liegenschaftsbuchhaltung ist teilweise an die Régie du Rhône SA mit Sitz in Genf (A. Zekal) und teilweise an die Privera AG mit Sitz in Bern-Gümligen (X. Xxxxxxxxx (COO)) übertragen. Die Régie du Rhône SA und die Privera AG zeichnen sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in Liegenschaftsbuchhaltung und bieten ihre Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste sehr vielen Eigentümern von verschiedensten Liegenschaften Typen an. Die genaue Ausführung dieser beiden Aufträge regeln zwei zwischen der Patrimonium Asset Management AG und der Régie du Rhône SA, respektiv der Privera AG, abgeschlossene Verträge. Die Liegenschaftsbewirtschaftung wurde von der Patrimonium Asset Management AG an ver- schiedene lokal Anbieter übertragen, welche aufgrund ihrer Nähe zu Liegenschaften eine an- gemessene Betreuung der Liegenschaften ermöglichen.

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag