Übertragung der Rechte und Pflichten. Der Eigentümer und der Erbbauberechtigte verpflichten sich, ihren etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum oder im Erbbaurecht alle Rechte und Verpflich- tungen aus diesem Vertrag mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte unmittelbar das Recht erwirbt, die Erfüllung der Ver- pflichtungen von den Rechtsnachfolgern zu verlangen (Vertragsübertragung).
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Samples: Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag