Kündigungsfolgen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch AMTANGEE, die der Kunde schuldhaft herbeigeführt oder veranlasst hat, behält AMTANGEE den Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Vergütung bzw. ist AMTANGEE nicht verpflichtet, eine bereits gezahlte Vergütung zurückzuerstatten. Möglicherweise durch die Kündigung ersparte Aufwendungen gelten als pauschaler Ersatz des durch die Herbeiführung des Kündigungsgrundes entstandenen Schadens. AMTANGEE und dem Kunden bleibt vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen.
Kündigungsfolgen. Wird die Vertragsbeziehung durch Kündigung beendet, hat der Kunde die Abo-Jahreskarte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung herauszugeben. Die Herausgabe der Abo-Jahreskarte entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die Vertragsbeziehung außerordentlich vor Ablauf der jeweiligen ggfs. auch verlängerten Vertragsdauer von vollen 12 Monaten gekündigt, hat der Kunde den auf die Jahreskarte gewährten Rabatt zurückzuerstatten, wenn nicht die außerordentliche Kündigung durch die PSB zu vertreten ist. Die Höhe des Rückerstattungsbetrages bemisst sich nach der Differenz des für den Kunden gültigen Preises einer Monatskarte für den Vertragszeitraum abzüglich dem für die Jahreskarte für den Vertragszeitraum entrichteten Zahlungen. Voll in Anspruch genommene 12-Monatszeiträume bleiben bei der Berechnung des Erstattungsbetrages außer Betracht.
Kündigungsfolgen. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, nach Ablauf der Vertragslaufzeit unverzüglich die vertragsgegenständliche AMTANGEE-Software von allen Computern zu entfernen und etwaige Programmkopien zu löschen oder nachweislich zu vernichten.
Kündigungsfolgen. 1Zum Zeitpunkt der rechtmässigen Vertragsbeendigung wird der Ei- gentümer dinglich Berechtigter am optischen Hausanschlusskas- ten/BEP, wobei der Eigentümer der Netzbetreiberin sowie deren Kooperationspartnern im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragsdauer auch später Zugang zum optischen Hausanschlusskasten/BEP gewährt sowie die Mitbenützung an der glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung unentgeltlich garantiert, falls Endkunden einen entsprechenden Bedarf anmelden. 2Die Erschliessungsrechte bezüglich der Glasfaseranschlussleitung werden der Netzbetreiberin auf unbestimmte Zeit, d.h. in jedem Fall auf die Dauer des Bestandes der Glasfaseranschlussleitung einge- räumt.
Kündigungsfolgen. Mit Zugang der Kündigung in Textform (schriftlich, per Fax, per E-Mail, per sms) erlischt das Gebrauchsrecht des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand. Beruht die Kündigung auf einem Verhalten, welches der Leasingnehmer zu vertreten hat, so ist der Leasingnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Leasinggeber ist berechtigt, seinen Schaden in der Weise zu berechnen, dass es die noch ausstehenden, während der Grundmietzeit geschuldeten Leasingraten als Einzelbetrag geltend macht. Dieser vermindert sich um die Zinsen und sonstigen laufzeitanhängigen Kosten des Leasingvertrages, welche bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen; ersparte Aufwendungen hat der Leasinggeber zu berücksichtigen. Der Leasinggeber ist nach der fristlosen Kündigung verpflichtet, den Leasinggegenstand optimal zu verwerten. Soweit hierbei Verwertungskosten anfallen, sind diese vom Leasingnehmer zu tragen. Der erzielte Verwendungserlös, einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer, ist auf den Schadensersatzanspruch des Leasinggebers anzurechnen, sobald und soweit der Verwertungserlös beim Leasinggeber eingegangen ist. Dem Leasingnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder geringer als in Satz 3 und 4 beschrieben entstanden ist.
Kündigungsfolgen. 18.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden fristlosen Kündigung durch den Vermieter umfasst der Anspruch des Vermieters zusätzlich zu evtl. noch rückständigen Bruttomieten und sonstigen Beträgen die für die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit noch ausstehenden Nettomieten (bei leistungsabhängigen Mietverträgen berechnet nach der vereinbarten monatlichen Menge an Leistungseinheiten). Die Anrechnung ersparter Zinsen, sonstiger ersparter Aufwendungen und anderer kündigungsbedingter Vorteile richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mit Zugang der Kündigung wird der Anspruch des Vermieters fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
18.2 Mit Zugang der Kündigung verliert der Mieter das Recht zum Besitz der Mietsache. Für die Rückgabe gilt Ziff. 19.
Kündigungsfolgen. (a) Im Falle einer Kündigung sind die erhaltenen Finanzierungs- und Förderleistun- gen (einschließlich des Gegenwerts des Academy-Nutzungsrechts) verzinst zu- rück zu gewähren.
(b) Erfolgt eine Kündigung vor Beginn der Zahlungsperiode gemäß Ziffer 11 oder sind noch keine (Rück-)Zahlungen durch den Vertragspartner erfolgt, sind vom Vertragspartner zu zurückzahlen:
(i) die an ihn geleisteten Auszahlungen
(ii) zuzüglich 20% jeder an ihn geleisteten Auszahlung als Gegenwerts des Academy-Nutzungsrechts, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass dem Studienfonds dafür geringere Kosten entstanden sind
(iii) zuzüglich Zinsen auf die Beträge (i) und (ii) in Höhe von 7,6 Prozent- punkten über den im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geltenden Basiszinssatz.
(c) Sind bereits (Rück-)Zahlungen durch den Vertragspartner erfolgt, wird der zu zahlende Rückzahlbetrag wie folgt ermittelt:
(i) (Rück-)Zahlungsbeträge, die ohne die Kündigung vom Vertragspartner bis zum Ende der Zahlungsperiode noch zu leisten wären; zur Berech- nung kann die Emittentin als Einkommen des Vertragspartners nach billigem Ermessen wahlweise zugrunde legen: das zum Zeitpunkt der Kündigung geltende Einkommen mit ei- ner kalenderjährlichen Erhöhung von 2 % oder den Mittelwert der Bruttoeinkünfte einer Vergleichsgruppe mit einer kalenderjährlichen Erhöhung von 2 %
(ii) abgezinst auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückzahlungsbetrags mit einem Zinssatz in Höhe von 7,6 Prozentpunkten über den im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geltenden Basiszinssatz
Kündigungsfolgen. 1 Zum Zeitpunkt der rechtmässigen Vertragsbeendigung wird der Eigentümer dinglich Berechtigter am optischen Hausanschluss- kasten/BEP (inkl. Spleisskassette), wobei der Eigentümer der Netzbetreiberin im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ab- lauf der Mindestvertragsdauer auch später Zugang zum opti- schen Hausanschlusskasten/BEP gewährt sowie die Mitbenüt- zung an der glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung unentgelt- lich garantiert, falls Endkunden einen entsprechenden Bedarf an- melden.
2 Die Erschliessungsrechte bezüglich der Glasfaseranschlusslei- tung werden der Netzbetreiberin auf unbestimmte Zeit, d.h. in jedem Fall auf die Dauer des Bestandes der Glasfaseranschluss- leitung eingeräumt.
Kündigungsfolgen. 17.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages aufgrund einer vom LN zu vertre- tenden fristlosen Kündigung durch den LG oder einer Kündigung gem. Ziff. 15.7 umfasst der Anspruch des LG zusätzlich zu evtl. noch rückständigen Brutto-Leasingraten die für die Ge- samtleasingzeit noch ausstehenden Netto-Leasingraten. Die Anrechnung ersparter Zinsen, sonstiger ersparter Aufwendungen und anderer kündigungsbedingter Vorteile richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mit Zugang der Kündigung wird der Anspruch des LG fällig. Wei- tergehende Schadensersatzansprüche des LG bleiben unberührt.
17.2 Mit Zugang der fristlosen Kündigung bzw. mit Wirksamwerden der Kündigung gem. Ziff. 15.7 verliert der LN das Recht zum Besitz des Leasingobjekts. Für die Rückgabe gilt Ziff. 18.
Kündigungsfolgen. 20.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer umfasst der Anspruch des Auftragnehmers zusätzlich zu evtl. noch rück- ständigen Brutto-Flatrates und sonstigen Beträgen die für die vereinbarte Laufzeit noch ausstehenden Netto- Flatrates. Die Anrechnung ersparter Zinsen, sonstiger ersparter Aufwendungen und anderer kündigungsbedingter Vorteile richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mit Zugang der Kündigung wird der Anspruch des Auf- tragnehmers fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
20.2 Mit Zugang einer fristlosen Kündigung verliert der Kunde das Recht zum Besitz der Mietsache und zur Nutzung des e-Service-Portals einschließlich des Viper Connectors. Für Rückgabe und Deinstallation gilt Ziff. 21.