Vertragsdauer und Beendigung Musterklauseln

Vertragsdauer und Beendigung. 4.1. Der Vertrag wird für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen.
Vertragsdauer und Beendigung. 4.1) Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung und Vergütung. Die Vertragslaufzeit, die Modalitäten der ordentlichen Kündigung, wie auch die Vergütung, sind in der SDK Vereinbarung festgelegt.
Vertragsdauer und Beendigung. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung/am Datum und endet mit Abschluss der Beteiligung. Der beteiligte Patientenvertreter hat die Möglichkeit, seine Teilnahme jederzeit ohne Angabe eines Grundes zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt die Vergütung anteilsmässig für die bereits erbrachten Leistungen.
Vertragsdauer und Beendigung. Dieser Vermittlungsvertrag wird unbefristet abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit, binnen in 14 Tagen schriftlich kündbar. Bei Arbeitsaufnahme ist das Kündigungsrecht fristlos sowie kostenfrei. Ein -zum Zeitpunkt der Beendigung- bestehender Anspruch auf die Vermittlungsprovision bleibt von der Kündigung unberührt. Durch eine erfolgreiche Vermittlung des Auftraggebers durch die PAV-Hartleib endet der Vermittlungsvertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Der Auftraggeber/-in verpflichtet sich bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit dies der PAV-Hartleib unverzüglich mitzuteilen sowie den neuen Arbeitgeber zu benennen! Der Arbeitsvermittler gibt keine Zusage zu dem Verdienst, Arbeitszeit bzw. -ort und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ebenso haftet er nicht für Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Ort, Datum / Unterschrift Auftraggeber/-in Ort, Datum / Unterschrift Arbeitsvermittler
Vertragsdauer und Beendigung. 23.1. Die Geschäftsbeziehung wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.
Vertragsdauer und Beendigung. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: - wenn die RA gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt; - wenn die RA eine vertragliche Verpflichtung nicht oder schlecht erfüllt; - wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Konkursverfahren eröffnet wird oder sich ein Vertragspartner in Liquidation befindet; - wenn ein Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht oder die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt; - wenn aufgrund technischer Gründe eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für A-Trust oder die RA nicht zumutbar ist. Überdies kann A-Trust eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen, wenn die RA einer Änderung des gegenständlichen RA- Vertrags entsprechend Punkt 10 nicht zustimmt. Die RA kann den Betrieb einzelner RA-GS einstellen, ohne dadurch den gegenständlichen RA-Vertrag aufzulösen. Fristen ergeben sich diesbezüglich aus der Notwendigkeit, in der betreffenden RA-GS zur Abholung bereit liegende Karten fertig ab zu wickeln (Ausstellung der Zertifikate oder vom Zertifikatswerber akzeptierte Umleitung der Karte in eine andere RA-GS der RA). Die RA hat eine bevorstehende Betriebseinstellung einer RA-GS unverzüglich an A-Trust zu melden und die weitere Archivierung und Einsehbarkeit der Antragstellerformulare zu den in der betreffenden RA-GS ausgegebenen Zertifikate zu gewährleisten. Die RA hat im Falle der Beendigung des RA-Vertrages durch ordentliche Kündigung Anspruch auf die RA-Provision bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der Vertragsbeendigung. Danach endet der Provisionsanspruch. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung endet der Provisionsanspruch mit dem Datum der Kündigung. Bei Vertragsbeendigung hat die RA sämtliche, von ihr verwahrte Antragstellerformulare der Zertifikatswerber an A-Trust herauszugeben.
Vertragsdauer und Beendigung. Art. 2 Vertragsinhalt 2 des Versicherungsschutzes 4
Vertragsdauer und Beendigung. 5.1 Das dem Auftrag zugrundeliegende Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zum Ende eines jeden Vertragsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen, bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:  wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das heißt insbesondere (a) wenn die Vertragsauflösung die Fortführung des Unternehmens nicht gefährden würden, (b) bei Verzug mit der Erfüllung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen, (c) jedenfalls nach sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens und (d) sobald im Insolvenzverfahren die Mitteilung ergeht, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird;  wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Bereitstellung der Software nicht ermöglichen oder sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart ändern, dass eine Bereitstellung der Software mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich oder rechtlich zulässig wäre;  wenn eine Vertragspartei eine wesentliche Verpflichtung (zB Verpflichtung zur Bezahlung des Entgelts) aus diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen verletzt und den vertragswidrigen Zustand trotz Abmahnung und schriftlicher Nachfristsetzung nicht binnen einer angemessenen Frist von mindestens 10 Werktagen wiederherstellt;  wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 3. der AGB nicht nachkommt;  wenn der Vertragspartner gegen das Abwerbe- und Anstellungsverbot gemäß Punkt 9. verstößt;  wenn die Auflösung des Vertragsverhältnisses zur Abwendung persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile von ETRON unerlässlich ist;  wenn der Kunde in das Eigentum eines Mitbewerbers von ETRON fällt.
Vertragsdauer und Beendigung. 1. Der VERTRAG gilt
Vertragsdauer und Beendigung. 1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der Bestätigung der ordnungsgemä- ßen Ausführung durch das Landeskirchliche Archiv.