Vertragsdauer und -beendigung. 4.1) Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung und Vergütung. Die Vertragslaufzeit, die Modalitäten der ordentlichen Kündigung, wie auch die Vergütung, sind in der SDK Vereinbarung festgelegt.
Vertragsdauer und -beendigung. 4.1. Der Vertrag wird für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen.
Vertragsdauer und -beendigung. 23.1. Die Geschäftsbeziehung wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.
Vertragsdauer und -beendigung. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung/am Datum und endet mit Abschluss der Beteiligung. Der beteiligte Patientenvertreter hat die Möglichkeit, seine Teilnahme jederzeit ohne Angabe eines Grundes zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt die Vergütung anteilsmässig für die bereits erbrachten Leistungen.
Vertragsdauer und -beendigung. Dieser Vermittlungsvertrag wird unbefristet abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit, binnen in 14 Tagen schriftlich kündbar. Bei Arbeitsaufnahme ist das Kündigungsrecht fristlos sowie kostenfrei. Ein -zum Zeitpunkt der Beendigung- bestehender Anspruch auf die Vermittlungsprovision bleibt von der Kündigung unberührt. Durch eine erfolgreiche Vermittlung des Auftraggebers durch die PAV-Hartleib endet der Vermittlungsvertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Der Auftraggeber/-in verpflichtet sich bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit dies der PAV-Hartleib unverzüglich mitzuteilen sowie den neuen Arbeitgeber zu benennen! Der Arbeitsvermittler gibt keine Zusage zu dem Verdienst, Arbeitszeit bzw. -ort und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ebenso haftet er nicht für Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Ort, Datum / Unterschrift Auftraggeber/-in Ort, Datum / Unterschrift Arbeitsvermittler
Vertragsdauer und -beendigung. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (ordentli- che Kündigung). Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jeder- zeit zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: - wenn die RA gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt; - wenn die RA eine vertragliche Verpflichtung nicht oder schlecht erfüllt; - wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Konkursverfahren eröffnet wird oder sich ein Vertragspartner in Liquidation befindet; - wenn ein Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht oder die datenschutzrechtli- chen Bestimmungen verstößt; - wenn aufgrund technischer Gründe eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für A-Trust oder die RA nicht zumutbar ist. Überdies kann A-Trust eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen, wenn die RA einer Änderung des gegenständlichen RA-Vertrags entsprechend Punkt 10 nicht zustimmt. Die RA kann den Betrieb einzelner RA-GS einstellen, ohne dadurch den gegenständlichen RA- Vertrag aufzulösen. Fristen ergeben sich diesbezüglich aus der Notwendigkeit, in der betreffen- den RA-GS zur Abholung bereit liegende Karten fertig ab zu wickeln (Ausstellung der Zertifikate oder vom Zertifikatswerber akzeptierte Umleitung der Karte in eine andere RA-GS der RA). Die RA hat eine bevorstehende Betriebseinstellung einer RA-GS unverzüglich an A-Trust zu melden und die weitere Archivierung und Einsehbarkeit der Antragstellerformulare zu den in der betref- fenden RA-GS ausgegebenen Zertifikate zu gewährleisten. Die RA hat im Falle der Beendigung des RA-Vertrages durch ordentliche Kündigung Anspruch auf die RA-Provision bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der Vertragsbeendigung. Danach endet der Provisionsanspruch. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung endet der Provisions- anspruch mit dem Datum der Kündigung. Bei Vertragsbeendigung hat die RA sämtliche, von ihr verwahrte Antragstellerformulare der Zer- tifikatswerber an A-Trust herauszugeben.
Vertragsdauer und -beendigung. (1) Der Vertrag wird für die Dauer der Leistungserbringung beider Seiten geschlossen. Ist die Vertragsdurchführung abgeschlossen, bedarf es zur Beendigung keiner gesonderten Kündigung der Parteien.
Vertragsdauer und -beendigung. (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen und ist unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist frühestens zum Ende des ersten Jahres im vertraglichen Nutzungszeitraum kündbar.
Vertragsdauer und -beendigung. 1. Der VERTRAG gilt
Vertragsdauer und -beendigung. 1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der Bestätigung der ordnungsgemä- ßen Ausführung durch das Landeskirchliche Archiv.