Vertragsdauer und -beendigung. 4.1) Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung und Vergütung. Die Vertragslaufzeit, die Modalitäten der ordentlichen Kündigung, wie auch die Vergütung, sind in der SDK Vereinbarung festgelegt.
Vertragsdauer und -beendigung. 10.1 Die Parteien schließen den Vertrag ab Erstveröffentlichung des Testurteils für das vertragsgegenständliche Produkt/die vertragsgegenständliche Dienstleis- tung auf die Dauer eines Jahres ab. Sofern die Parteien den Vertrag erst nach der Erstveröffentlichung abschließen, verkürzt sich die Vertragsdauer entsprechend, sodass der Vertrag grundsätzlich nach einem Jahr ab Erstveröffentlichung des Testurteils für das vertragsgegen- ständliche Produkt/die vertragsgegenständliche Dienstleistung endet. Das Li- zenzentgelt gemäß Punkt 12. ist jedoch auch dann in voller Höhe zu bezahlen.
10.2 Die Verlängerung dieses Vertrags um ein Jahr ist grundsätzlich möglich. Ob der Lizenzgeber die Vertragsdauer um ein Jahr verlängert, hängt jedoch vom jewei- ligen Test ab. Über jeden Antrag auf Verlängerung entscheidet der Lizenzgeber daher individuell.
10.3 Möchte der Lizenznehmer den Vertrag verlängern, so hat er dies dem Lizenzge- ber spätestens 21 Tage vor Vertragsende schriftlich bekannt zu geben. Sofern der Lizenzgeber der Verlängerung spätestens am Tag des Vertragsendes schrift- lich zustimmt (per E-Mail ist ausreichend; eine Angabe von Gründen ist nicht er- forderlich), gilt der Vertrag als um ein Jahr verlängert.
10.4 Eine Verlängerung der Nutzungsdauer über den in Punkt 10.2 genannten Zeit- raum hinaus ist ausgeschlossen.
10.5 Im Fall der Verlängerung hat der Lizenznehmer erneut ein Nutzungsentgelt zu bezahlen. Dieses berechnet sich gemäß Punkt 12.6.
10.6 Der Nutzungsvertrag endet
10.6.1 durch Ablauf der vereinbarten Lizenzdauer, ohne dass es einer Kündigung be- darf;
10.6.2 durch Änderung des Produktes bzw. der Dienstleistung in Merkmalen, die Ge- genstand der Untersuchung im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständli- chen Test waren;
10.6.3 wenn der Lizenzgeber bzw. der VKI das Produkt oder die Dienstleistung in einer neuen Untersuchung abweichend bewerten (beispielsweise mit „GUT“ statt „SEHR GUT“) und dadurch die lizenzierte Testplakette nicht mehr das richtige Testurteil aufweist;
10.6.4 vorzeitig durch außerordentliche Kündigung in den Fällen der Punkte 10.7, 10.8, 10.9 und 10.10.
10.7 Der Lizenzgeber kann diesen Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dem Lizenzgeber nach Vertragsabschluss Tatsachen über das getestete Produkt/die getestete Dienstleistung bekannt werden, aufgrund derer das Pro- dukt/die Dienstleistung ein anderes Testurteil erhalten hätte, oder wenn dem Li- zenzgeber Verstöße des Lizenznehmers gegen das KSchG oder konsumenten- sch...
Vertragsdauer und -beendigung. 12.1 Das Vertragsverhältnis bezüglich der Dienste beginnt an dem im Bestellformular angegebenen Datum (dort unter „Inkrafttreten“). Die Bereitstellung der vereinbarten Dienste erfolgt spätestens innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Bestellformulars durch beide Vertragspartner.
12.2 Bestellformulare sind für die hierin jeweils angegebene Laufzeit gültig, es sei denn, sie werden (i) vorzeitig beendet oder (ii) automatisch gemäß Ziffer 12.3 verlängert.
12.3 Sieht ein Bestellformular kein festes Enddatum vor, so wird dieses grundsätzlich automatisch um ein
(1) Jahr verlängert, es sei denn, (i) es wird früher gekündigt oder (ii) ein Vertragspartner kündigt schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner mindestens drei (3) Monate vor dem vorgesehenen Verlängerungsdatum.
12.4 Ein Vertragspartner kann die Leistungserbringung aussetzen oder ein Bestellformular außerordentlich fristlos kündigen, wenn der andere Vertragspartner eine schwere Verletzung der Pflichten aus diesen AGB, einschließlich Verstößen des Kunden gegen die Ziffern 5.1 e) oder 6.2 e) bis g), oder aus dem Bestellformular begeht; dies betrifft insbesondere:
a) Pflichtverletzungen, für welche keine Abhilfemaßnahmen bestehen; oder
b) den Fall, dass eine Pflichtverletzung nicht innerhalb von einem (1) Monat nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß beseitigt wird, obwohl Abhilfemaßnahmen bestehen; oder
c) es sich um eine wiederholte Pflichtverletzung handelt. Ein wichtiger Grund liegt für P/A Floak ferner insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde
a) für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der vereinbarten Vergütung oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei (2) Monate erreicht, trotz Mahnung länger als einen (1) Monat in Verzug befindet. Ein wichtiger Grund liegt für P/A Floak auch dann vor, wenn auf einem Ziel-Property Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt werden.
12.5 Ein Vertragspartner kann die Leistungserbringung aussetzen oder alle Bestellformulare ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
a) der jeweils andere Vertragspartner unter staatliche Aufsicht oder Zwangsverwaltung gestellt wird, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird, aufgelöst wird oder anderweitig die Weiterführung der Geschäfte beende...
Vertragsdauer und -beendigung. 4.1. Der Vertrag wird für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen.
4.2. Der Vertrag kann von jeder Partei in Textform unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Mo- natesende gekündigt werden.
4.3. Im Falle des Fernabsatzes oder eines Vertragsschlusses außerhalb der Verkaufsräume von Verisure ("Fernabsatzge- schäft") hat der Kunde das Recht, sofern er ein Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Vertragsdauer und -beendigung. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung/am Datum und endet mit Abschluss der Beteiligung. Der beteiligte Patientenvertreter hat die Möglichkeit, seine Teilnahme jederzeit ohne Angabe eines Grundes zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt die Vergütung anteilsmässig für die bereits erbrachten Leistungen.
Vertragsdauer und -beendigung. Dieser Vermittlungsvertrag wird unbefristet abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit, binnen in 14 Tagen schriftlich kündbar. Bei Arbeitsaufnahme ist das Kündigungsrecht fristlos sowie kostenfrei. Ein -zum Zeitpunkt der Beendigung- bestehender Anspruch auf die Vermittlungsprovision bleibt von der Kündigung unberührt. Durch eine erfolgreiche Vermittlung des Auftraggebers durch die PAV-Hartleib endet der Vermittlungsvertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Der Auftraggeber/-in verpflichtet sich bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit dies der PAV-Hartleib unverzüglich mitzuteilen sowie den neuen Arbeitgeber zu benennen!
Vertragsdauer und -beendigung. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: - wenn die RA gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt; - wenn die RA eine vertragliche Verpflichtung nicht oder schlecht erfüllt; - wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Konkursverfahren eröffnet wird oder sich ein Vertragspartner in Liquidation befindet; - wenn ein Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht oder die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt; - wenn aufgrund technischer Gründe eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für A-Trust oder die RA nicht zumutbar ist. Überdies kann A-Trust eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen, wenn die RA einer Änderung des gegenständlichen RA- Vertrags entsprechend Punkt 10 nicht zustimmt. Die RA kann den Betrieb einzelner RA-GS einstellen, ohne dadurch den gegenständlichen RA-Vertrag aufzulösen. Fristen ergeben sich diesbezüglich aus der Notwendigkeit, in der betreffenden RA-GS zur Abholung bereit liegende Karten fertig ab zu wickeln (Ausstellung der Zertifikate oder vom Zertifikatswerber akzeptierte Umleitung der Karte in eine andere RA-GS der RA). Die RA hat eine bevorstehende Betriebseinstellung einer RA-GS unverzüglich an A-Trust zu melden und die weitere Archivierung und Einsehbarkeit der Antragstellerformulare zu den in der betreffenden RA-GS ausgegebenen Zertifikate zu gewährleisten. Die RA hat im Falle der Beendigung des RA-Vertrages durch ordentliche Kündigung Anspruch auf die RA-Provision bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres der Vertragsbeendigung. Danach endet der Provisionsanspruch. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung endet der Provisionsanspruch mit dem Datum der Kündigung. Bei Vertragsbeendigung hat die RA sämtliche, von ihr verwahrte Antragstellerformulare der Zertifikatswerber an A-Trust herauszugeben.
Vertragsdauer und -beendigung. 5.1 Der Vertrag endet nach Ablauf der in der Bestellung vereinbarten Frist, sofern darin keine automatische Verlängerung vorgesehen ist. Falls der Vertrag laut Bestellung unbefristet ist, kann er von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
5.2 Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Lizenzzahlungen anteilig für die Zeiträume bis zur wirksamen Beendigung zu zahlen. Lizenzzahlungen, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber bereits im Voraus für Zeiträume nach der Beendigung gezahlt hat, werden dem Lizenznehmer innerhalb von 30 Tagen nach der Beendigung des Vertrags zurückerstattet.
5.3 Falls der Lizenznehmer eine nicht kommerzielle Testversion der Anyline Technologie verwendet, die von der Website des Lizenzgebers heruntergeladen wurde (die "Testversion"), ist die Verwendung auf einen Testzeitraum von 30 Tagen ab dem Erstellen des digitalen Trial-Key beschränkt. Mit der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Testversion hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die Anyline Technologie, ihre Funktionen und ihre Gebrauchstauglichkeit zu testen.
5.4 Falls eine Vertragspartei eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verletzt, ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund, der den Lizenzgeber zur Vertragsbeendigung berechtigt, ist dabei insbesondere ein Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung, oder eine vereinbarungswidrige Nutzung der Anyline Technologie.
5.5 Der Lizenznehmer ist bei Vertragsbeendigung verpflichtet, die Anyline Technologie zur Gänze aus seiner Softwareentwicklungsumgebung zu entfernen und alle entsprechenden Dateien zu löschen. Der Lizenznehmer darf Endnutzern keine weiteren Sublizenzen mehr einräumen und fertige Apps nicht weiter vertreiben oder die Anyline Technologie anderweitig zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber auf dessen Verlangen die Einhaltung seiner Verpflichtungen nachweisen.
Vertragsdauer und -beendigung. (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen und ist unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist frühestens zum Ende des ersten Jahres im vertraglichen Nutzungszeitraum kündbar.
(2) Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um den vereinbarten Nutzungszeitraum.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsdauer und -beendigung. 1. Wartungs- und Supportverträge gelten auf unbestimmte Zeit.
2. Jede Vertragspartei kann den Vertrag jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen schriftlich kündigen. Eine (auch aliquote) Rückvergütung wegen nicht in Anspruch genommener Wartungs- und/oder Supportleistungen ist ausgeschlossen.