Beendigung/Kündigung Musterklauseln

Beendigung/Kündigung. 7.1) Die Software-Evaluierung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem von AMTANGEE festgelegten Datum. 7.2) Der Kunde und AMTANGEE können das Demohosting zu jeder Zeit durch einfache Ankündigung per E-Mail beenden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Beendigung/Kündigung. Dieser Vertrag endet mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrags sowie aller Zin- sen, Zinsenzinsen und Gebühren.
Beendigung/Kündigung. Das Praktikantenverhältnis endet nach Ablauf der in § 1 vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beendigung/Kündigung. 14.1. Für den Fall, dass der LIEFERANT eine Verpflichtung nicht erfüllt, ist R+H dazu berechtigt, die Vereinbarung jederzeit und ohne Beschreitung des Rechtswegs ganz oder teilweise zu kündigen, wenn eine Mahnung durch Einschreiben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung folgenlos geblieben ist. 14.2. Die Vereinbarung endet sofort nach R+H-seitiger Mitteilung an den LIEFERANTEN in folgenden Fällen: (a) Liquidation oder Konkurs des LIEFERANTEN, sofern der Konkursverwalter die Durchführung der Vereinbarung nicht ausdrücklich verlangt; (b) unzulässige Übertragung der Vereinbarung auf einen Dritten. 14.3. Nach Beendigung und auf R+H-seitige Anforderung verpflichtet sich der LIEFERANT dazu, (a) R+H sämtliche unfertigen Werkleistungen zur Verfügung zu stellen, namentlich Source Software- Programme, Designstudien sowie in Arbeit befindliche Entwicklungsdateien zusammen mit anderen, von R+H zur Durchführung dieser Arbeit möglicherweise bereitgestellten Unterlagen; (b) R+H bei der ordnungsgemäßen Übertragung unfertiger Werkleistungen zu unterstützen und die R+H Rechte an den unfertigen Werkleistungen zu wahren. Die Kosten für die Übertragung unfertiger Werkleistungen werden einvernehmlich geltend gemacht.
Beendigung/Kündigung. Die Vereinbarung endet in jedem Fall mit dem letzten Arbeitstag.
Beendigung/Kündigung. Verletzt eine der Parteien in wesentlichem Ausmaß ihre Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag oder kommt bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug (sofern der Verstoß oder der Verzug nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach schriftlicher Mitteilung unter Angabe des Verstoßes oder des Verzugs an die in Verzug geratene Partei behoben worden ist), oder zahlt der Kunde einen im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Betrag nicht an Autodesk, ist die nicht in Verzug geratene Partei berechtigt, den betreffenden Teil des Vertrags in Bezug auf die Dienstleistungen mit Wirkung zu dem in der Kündigungsmitteilung genannten Datum schriftlich zu kündigen. Im Falle der Kündigung, ganz gleich, aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, Autodesk alle Dienstleistungen und (ggf. ) Liefergegenstände, die bis zum Tage der Kündigung bereitgestellt worden sind, in Höhe eines Betrages zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Tage der Kündigung bereitgestellten Dienstleistungen entspricht; hierzu zählen alle unfertigen Erzeugnisse im Verhältnis der aufgewendeten Zeit und des verbrauchten Materials zu den zum betreffenden Zeitpunkt aktuellen Standard-Autodesk-Sätzen für ähnliche Dienstleistungen. Kündigt Autodesk wie vorstehend angegeben aufgrund eines Verstoßes seitens des Kunden, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, Autodesk alle Kosten zu erstatten, die ihm bei der Kündigung bzw. der Neuverhandlung von Lieferantenverträgen und Unteraufträgen entstanden sind, die Autodesk in Verbindung mit diesem Dienstleistungsvertrag oder zur Wiederbeschäftigung der Autodesk-Mitarbeiter abgeschlossen hat.
Beendigung/Kündigung. Dem AG steht bis zur Abnahme der Lieferungen/Leistungen jederzeit ein Kündigungsrecht zu. Der AN kann in einem solchen Fall die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der dadurch ersparten Aufwendungen verlangen. Im Übrigen steht dem AG wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung ein Kündigungsrecht zu. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vom AN erbrachten Leistungen werden nur insofern zu Vertragspreisen vergütet, als diese vom AG bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
Beendigung/Kündigung. (1) Die Vertragsergänzung tritt mit Zugang der Annahmeerklärung in Kraft und wird für eine Laufzeit entsprechend des zugrundeliegenden Vertrags fest geschlossen. (2) Episerver Campaign Print ist für beide Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das einmalige Einrichtungsentgelt, sowie andere Verträge (Episerver Campaign) werden hiervon nicht berührt. (3) Ohne gesonderte Kündigung gilt eine Kündigung des Episerver Campaign-Hauptvertrages, bzw. des MSA gleichzeitig auch für die Vertragsergänzung Episerver Campaign Print mit Wirkung zum Ende des Hauptvertrages, bzw. des MSA. (4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung dieser Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Bezüglich einer Kündigung aus wichti- gem Grund wird auf die AGB Episerver Campaign (Ziffer 15 Absatz 2), bzw. auf die entsprechen- den Regelungen des MSA verwiesen.
Beendigung/Kündigung. 5.1 Im Falle einer Nichteinhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA kann TechSmith diese EULA kündigen, wobei als Nichteinhaltung von Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA unter anderem das unbefugte Reproduzieren, Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Adaptieren, Präsentieren oder Herstellen von Derivaten der Software oder eines zugehörigen Softwareschlüssels gelten. In diesem Fall muss der Lizenznehmer bei der Kündigung alle Kopien der Software sowie alle zugehörigen Softwareschlüssel einschließlich aller Komponenten löschen bzw. vernichten und TechSmith eine schriftliche Bestätigung darüber zukommen lassen. 5.2 DIE ZAHLUNG DER LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE OHNE DIE RÜCKERSTATTUNG EINER SOLCHEN GEBÜHR ZU VERLANGEN (GEMÄSS DEN TECHSMITH-BESTIMMUNGEN
Beendigung/Kündigung. Die Anmeldung in der Betreuung gilt für die Dauer eines Schuljahres. Nur so ist eine sichere Kalkulation für den Xxxxxx und Arbeitszeitvereinbarungen mit den Betreuerinnen möglich. Eine außerordentliche Kün- digung ist für beide Parteien nur aus wichtigem Grund (Schulwechsel / Umzug oder lange Krankheit des Kindes) möglich. Die Beendigung des Vertrages durch eine außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Ka- lendermonats gekündigt werden. Sofern die Eltern mit der Zahlung der Gebühr mit mehr als 1 Monat im Rückstand sind, kann die Lebenshilfe Main-Spessart e. V. den Vertrag kündigen!