Beendigung/Kündigung. 7.1) Die Software-Evaluierung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem von AMTANGEE festgelegten Datum.
7.2) Der Kunde und AMTANGEE können das Demohosting zu jeder Zeit durch einfache Ankündigung per E-Mail beenden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Beendigung/Kündigung. Dieser Vertrag endet mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrags sowie aller Zin- sen, Zinsenzinsen und Gebühren.
Beendigung/Kündigung. 14.1. Für den Fall, dass der LIEFERANT eine Verpflichtung nicht erfüllt, ist R+H dazu berechtigt, die Vereinbarung jederzeit und ohne Beschreitung des Rechtswegs ganz oder teilweise zu kündigen, wenn eine Mahnung durch Einschreiben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung folgenlos geblieben ist.
14.2. Die Vereinbarung endet sofort nach R+H-seitiger Mitteilung an den LIEFERANTEN in folgenden Fällen:
(a) Liquidation oder Konkurs des LIEFERANTEN, sofern der Konkursverwalter die Durchführung der Vereinbarung nicht ausdrücklich verlangt;
(b) unzulässige Übertragung der Vereinbarung auf einen Dritten.
14.3. Nach Beendigung und auf R+H-seitige Anforderung verpflichtet sich der LIEFERANT dazu,
(a) R+H sämtliche unfertigen Werkleistungen zur Verfügung zu stellen, namentlich Source Software- Programme, Designstudien sowie in Arbeit befindliche Entwicklungsdateien zusammen mit anderen, von R+H zur Durchführung dieser Arbeit möglicherweise bereitgestellten Unterlagen;
(b) R+H bei der ordnungsgemäßen Übertragung unfertiger Werkleistungen zu unterstützen und die R+H Rechte an den unfertigen Werkleistungen zu wahren. Die Kosten für die Übertragung unfertiger Werkleistungen werden einvernehmlich geltend gemacht.
Beendigung/Kündigung. Das Praktikum endet nach Ablauf der in § 1 vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beendigung/Kündigung. (1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (Ziffer 1 (2)) und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung der Veranstaltung. Innerhalb dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt seitens Bitkom Services insbesondere vor, wenn über das Vermögen den Unterausstellers ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, sowie, wenn der Unteraussteller seinen Zahlungspflichten trotz erfolgter Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise nachgekommen ist.
Beendigung/Kündigung. (1) Die Vertragsergänzung tritt mit Zugang der Annahmeerklärung in Kraft und wird für eine Laufzeit entsprechend des zugrundeliegenden Vertrags fest geschlossen.
(2) Episerver Campaign Print ist für beide Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das einmalige Einrichtungsentgelt, sowie andere Verträge (Episerver Campaign) werden hiervon nicht berührt.
(3) Ohne gesonderte Kündigung gilt eine Kündigung des Episerver Campaign-Hauptvertrages, bzw. des MSA gleichzeitig auch für die Vertragsergänzung Episerver Campaign Print mit Wirkung zum Ende des Hauptvertrages, bzw. des MSA.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung dieser Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Bezüglich einer Kündigung aus wichti- gem Grund wird auf die AGB Episerver Campaign (Ziffer 15 Absatz 2), bzw. auf die entsprechen- den Regelungen des MSA verwiesen.
Beendigung/Kündigung. 12.1. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, sofern er nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gekündigt wird (die "Laufzeit"). Am Tag des Inkrafttretens der Kündigung dieses Vertrages enden auch alle zu diesem Zeitpunkt laufenden Abonnements unter dem Vertrag, es sei denn, Anbieter und Kunde haben etwas anderes vereinbart.
Beendigung/Kündigung. 16.1. Der AG kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jederzeit kündigen.
16.2. Jeder Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden oder erhebliche Änderungen der finanziellen Verhältnisse ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen.
Beendigung/Kündigung. 5.1 Im Falle einer Nichteinhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA kann TechSmith diese EULA kündigen, wobei als Nichteinhaltung von Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA unter anderem das unbefugte Reproduzieren, Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Adaptieren, Präsentieren oder Herstellen von Derivaten der Software oder eines zugehörigen Softwareschlüssels gelten. In diesem Fall muss der Lizenznehmer bei der Kündigung alle Kopien der Software sowie alle zugehörigen Softwareschlüssel einschließlich aller Komponenten löschen bzw. vernichten und TechSmith eine schriftliche Bestätigung darüber zukommen lassen.
5.2 DIE ZAHLUNG DER LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE OHNE DIE RÜCKERSTATTUNG EINER SOLCHEN GEBÜHR ZU VERLANGEN (GEMÄSS DEN TECHSMITH-BESTIMMUNGEN
Beendigung/Kündigung. Das Praktikum endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kün- digung bedarf. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Vertragsparteien jederzeit mög- lich; sie muss schriftlich erfolgen.